Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

Satzung der Gemeinde Bubenreuth

zur Änderung der Mittagsbetreuungssatzung

der Gemeinde Bubenreuth

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende

 

Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Bubenreuth (Mittagsbetreuungssatzung) vom 13. Mai 2011, geändert durch Satzung vom 21. Juli 2015, wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt geändert:

 

In Satz 2 werden die Worte „bzw. verkürzt bis 13.30 Uhr (kurze Betreuungszeit)“ gestrichen und die Uhrzeit „16.00 Uhr“ durch „15.00 Uhr“ ersetzt.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2019 in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)

 

 


Bereits im Jahr 2014 wurde im Gemeinderat über die Abschaffung der kurzen Betreuungszeit diskutiert. Für das Schuljahr 2015/2016 haben Gruppen mit einer Betreuungszeit unter 13:30 Uhr keine staatliche Förderung mehr erhalten. Die kurze Betreuungszeit wurde von 13:00 Uhr auf 13:30 Uhr angepasst.

 

Gemäß der neuen Bekanntmachung für Angebote der Mittagsbetreuung kann das Mittagsbetreuungsangebot in begründeten Ausnahmefällen bereits vor 14.00 Uhr enden, sofern mindestens an vier Schultagen der Unterrichtswoche eine Betreuungszeit von täglich mindestens 60 Minuten im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht geleistet wird.

 

In den beiden vergangenen Schuljahren wurde für die kurze Betreuungszeit (13:30 Uhr) jeweils eine Gruppe eingerichtet. Eine staatliche Förderung erhält man für eine Mittagsbetreuungsgruppe erst ab mindestens zwölf Teilnehmern. Die Mindestzahl der Teilnehmer für die kurze Betreuungszeit wurde in den vergangenen Schuljahren oftmals nur knapp erreicht oder im Laufe des Schuljahres sogar unterschritten.

 

Da die Mindestanzahl an Teilnehmern für die kurze Betreuungszeit aufgrund der beiden oben genannten Regelungen auch in den kommenden Schuljahren nicht erreicht wird, schlägt die Verwaltung – wie bereits im Finanzausschuss besprochen – vor, die kurze Betreuungszeit abzuschaffen.

 

Mit Einführung des Hortes im Schuljahr 2016/2017 wurden in der langen Betreuungszeit (16:00 Uhr) der Mittagsbetreuung nur noch die bereits aus Vorjahren angemeldeten Kinder bzw. Geschwisterkinder weitergeführt. Durch diese Regulierung wurde im aktuellen Schuljahr die Mindestanzahl für eine Gruppe ebenfalls nur knapp erreicht.

 

Der Finanzausschuss hat sich im Zuge einer Gebührenanpassung ebenfalls kurz mit dem Thema der Betreuungszeiten befasst und kam zu dem Entschluss, die kurze Betreuungszeit (13:30 Uhr) abzuschaffen und in Zukunft eine regelmäßige Betreuungszeit (14:30 Uhr) und eine verlängerte Betreuungszeit (15:00 Uhr) anzubieten.

 

Bei dieser Neuordnung der Betreuungszeiten ist auch eine Gebührenanpassung (mindestens für die neue verlängerte Betreuungszeit) notwendig.

 

Gemäß der Abrechnung des Schuljahres 2017/2018 werden die Gesamtkosten der Mittagsbetreuung in Höhe von rund 143.000 EUR wie folgt finanziert:

·         in Höhe von ca. 59.000 EUR durch die Gebühren,

·         in Höhe von ca. 21.000 EUR durch staatliche Zuschüsse und

·         in Höhe von ca. 63.000 EUR durch allgemeine Deckungsmittel aus dem gemeindlichen Haushalt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die monatlichen Gebühren wie folgt zu ändern:

 

Regelmäßige Betreuungszeit:      70,00 EUR (bisher 65,00 EUR)

Lange Betreuungszeit:                   80,00 EUR (bisher 85,00 EUR)

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

17

/ mit

14

gegen

3

Stimmen