Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung seines nachfolgenden Beschlusses, der mit seinem vollen Wortlaut wiedergegeben wird, weggefallen sind:

 

Beschluss unter TOP 5 in der Sitzung am 29.1.2019:

 

Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft erhält auf Grundlage des Leistungs- und Honorarangebots vom 7. Januar 2019 den vollumfänglichen Auftrag, sowohl für die Stufe 1 als auch für die Stufe 2, zur Projektvorbereitung des „Entwicklungskonzepts Posteläcker“.

Die Auftragssumme beträgt demnach zunächst (einschließlich 5 % Nebenkosten und Mehrwertsteuer) 28.588,56 Euro.

 

Die Gemeinde wird eine „Lenkungsgruppe“ einsetzen, die die Konzepterstellung begleiten soll, und behält sich optional vor, Besondere Leistungen zu den im Angebot angegebenen Konditionen abzurufen, die in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zusätzlich zu erbringen sind.

 


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

 


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen