Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bebauungsvorschlag zum Neubau von 2 Fünffamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 486/1, Damaschkestraße 61, wird zur Kenntnis genommen. Da die Abweichungen von den bereits erfolgten Überlegungen zur Änderung des Bebauungsplanes „Südhang“ nicht unerheblich sind, auch dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 5/3 „Südhang“ nicht entsprechen, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt werden.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5/3 „Südhang“ und entspricht nicht dessen Festsetzungen.

 

Ersatzweise könnten auch die Festsetzungen der in Arbeit befindlichen Änderung des Bebauungsplanes „Südhang“ als Grundlagen mit herangezogen werden. Allerdings entspricht die vorgelegte Planung auch diesen noch zu ändernden Festsetzungen nicht.

 

Nach Meinung der Verwaltung könnten die 2 Fünffamilienhäuser zwar einigermaßen auf dem Grundstück untergebracht werden, das Einfügegebot des – hier allerdings nicht heranzuziehenden - § 34 BauGB könnte analog als erfüllt angesehen werden. Jedoch entspricht die Errichtung von 2 großen Wohnblocks mit mehr als 2 WE nicht den Grundzügen der Bebauungsplanänderung. Auch die Situierung der Gebäude auf dem Grundstück (Baufenster) ist eine andere, als vom Planer angedacht. Zu Begrüßen ist hingegen die Unterbringung von zumindest rund der Hälfte der erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen