Beschluss:
Die Behandlung des Bürgerantrags auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Meilwaldstraße ergibt, dass ihm entsprochen wird.
Gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung (GO) können Bürger beantragen, dass der Gemeinderat eine bestimmte gemeindliche Angelegenheit behandelt. Ein solcher sogenannter Bürgerantrag (siehe die beigefügte Anlage) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17. Juli 2018 von 51 stimmberechtigten Bubenreuther Bürgern eingereicht, die begehren, dass in der Meilwaldstraße ein verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) eingerichtet wird. Der Antrag enthält eine Begründung.
Der Bürgerantrag erfüllt die formalen und inhaltlichen rechtlichen Voraussetzungen des Art. 18 b Absätze 1 bis 3 GO, insbesondere wurde er von einer ausreichenden Anzahl von Bürgern – mindestens ein Prozent der Gemeindeeinwohner – unterschrieben. Somit war er mit Bescheid vom 27.07.2018, der den drei Vertretern des Bürgerantrages zugestellt wurde, zuzulassen.
Ein Bürgerantrag ist nach Art. 18b Abs. 5 GO vom zuständigen Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Wegen der Ferienzeit (August/September) und zur Klärung der mit dem Antrag aufgeworfenen rechtlichen und verkehrlichen Fragen – auch in Zusammenarbeit mit der Polizei – kann die Angelegenheit dem Gemeinderat erst jetzt zur Behandlung vorgelegt werden.
Zur Begründung geben die Unterstützer des Bürgerantrages Folgendes an:
· Die Begegnungsfläche für die große Anzahl der spielenden Kinder auf der Straße (gemeint ist wohl die Fahrbahn) werde sicherer.
· Die vorhandene Begegnungsfläche auf dem Gehweg reiche schon deshalb nicht aus, weil diese Straße nur auf einer Seite, der Nordseite, mit einem Gehweg ausgestattet sei.
· Die Kinder der Anlieger der der nicht mit einem Gehweg ausgestatteten Südseite müssten bei Verlassen des Grundstücks ohne Schutzzone unmittelbar auf die Fahrbahn treten.
· Das Potential des sozialen Miteinanders der Anlieger werde mit der Spielstraße gestärkt.
· Im Nahbereich um die Meilwaldstraße mangele es an öffentlichen Begegnungsplätzen wie z. B. einem Kinderspielplatz.
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
In der Meilwaldstraße leben aktuell 64 Personen, davon 13 Kinder im Alter von 0 bis 15 Jahren. Am Ende grenzt die Straße unmittelbar an den Meilwald. Der nächste Spielplatz befindet sich an der Damaschkestraße, ca. 350 m fußläufiger Entfernung. Dieser Spielplatz soll im nächsten Jahr erneuert werden.
Die Meilwaldstraße und die Straße Am Sandberg bilden einen einheitlichen Straßenzug, der ausschließlich der Erschließung der an ihm liegenden Grundstücke dient. Die Meilwaldstraße und die Straße Am Sandberg sind demnach Anliegerstraßen, auf denen lediglich Ziel- und Quellverkehr stattfindet und so gut wie kein Durchgangsverkehr. An der nördlichen Straßenseite befindet sich ein Fußweg, an der südlichen Straßenseite dagegen nicht. Geparkt wird an der nördlichen Straßenseite.
Die Meilwaldstraße befindet sich bereits in einer Tempo 30-Zone und unterscheidet sich nicht von anderen Straßen in unmittelbarer Nähe, welche sich auch in Tempo 30-Zonen befinden, z.B. Am Sandberg, Damaschkestraße, Heppenheimer Straße.
Zur Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich kommen nur Straßen eines abgegrenzten Gebietes in Betracht,
·
die
keinen nennenswerten Durchgangsverkehr aufweisen,
·
die
baulich so gestaltet werden sollen, dass sie Durchgangsverkehr erschweren und
sich deutlich von den übrigen angrenzenden Straßen unterscheiden,
·
in denen
das Wohnen die vorwiegende Nutzungsart ist oder in denen aus anderen Gründen
die Aufenthaltsfunktion anzustreben ist ,
·
die
keine große Verkehrsbelastung aufweisen (ca. 100 Kfz/Std für beide
Fahrtrichtungen; in Ausnahmefällen ca. 150 Kfz/Std für beide Fahrtrichtungen),
·
deren
Gesamtbereich überschaubar sein soll.
Alle Voraussetzungen
sind, mit Ausnahme der baulichen Gestaltung, als gegeben anzusehen.
Sehr gute Beispiele für verkehrsberuhigte Bereiche in Bubenreuth sind der Amselweg, Baumzeil aber auch Ober`m Dorf, Wegäcker und Hochreuth, auch wenn die drei letztgenannten nicht so beschildert sind. Der Ausbau dieser Straßen ist nach den Anforderungen eines verkehrsberuhigten Bereiches erfolgt.
Die entsprechenden,
in der Meilwaldstraße notwendigen baulichen Veränderungen sind der beiliegenden
Stellungnahme der Polizeiinspektion Erlangen-Land vom 03.08.2018 zu entnehmen.
Um die Straße baulich von den anderen Straßen unterscheiden
zu können, so dass jedem Kraftfahrer – auch ohne dass er die Beschilderung
wahrnehmen muss – sofort auffällt, dass er hier einen anderen Bereich befährt,
ist ein niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite anzustreben.
Ebenso sind besondere Aufpflasterungen insbesondere im Kreuzungsbereich und in der Zufahrt von der zuführenden Straße in die
Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich nötig. Ohne diese bauliche Anpassung
der Straße setzt sich die Gemeinde einem erhöhten Haftungsrisiko für Unfälle
aus. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme wären, sofern ihr
nähergetreten werden soll, von einem Ingenieurbüro zu ermitteln.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass aufgrund
des Bürgerantrags an einem Wochentag Verkehrszählungen in der Meilwaldstraße
durchgeführt wurden. Innerhalb von 24 Stunden wurden je 270 Fahrzeuge sowohl in
östliche als auch in westliche Richtung registriert. 16 Autos sind schneller
als die erlaubten 30 Kilometer pro Stunde gefahren, davon keines im Verwarn-
oder Bußgeldbereich (41 km/h oder schneller). 105 Verkehrsteilnehmer waren
sogar langsamer als 20 Kilometer pro Stunde unterwegs.
Der Vorsitzende informiert des Weiteren,
dass noch vor der Gemeinderatssitzung ein von 36 Bürgern aus der Meilwaldstraße
und Sandberg unterschriebener Gegenantrag abgegeben wurde sowie bei der
Verwaltung zwei Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern aus Bubenreuth
eingegangen waren, in dem sich die Unterzeichner gegen die Umwandlung der
Meilwaldstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich aussprechen.
Auf Anfrage aus den Reihen
des Gemeinderats liest der Vorsitzende die im Antrag angeführten Argumente der
„Gegenstimmen“ vor:
·
Bauliche
Maßnahmen erforderlich – hohe Kosten, Baustelle, etc.
·
Eventuell
erschwertes Durchkommen von Rettungsfahrzeugen aufgrund von verkehrsberuhigten
Maßnahmen (Versätze, Betonpfeiler, Pflanzbeete, etc.)
·
Parken
nur in vorgeschriebenen Parkflächen – noch weniger Parkplätze als ohnehin nur
verfügbar in Meilwaldstraße und den angrenzenden Straßen
·
Es GIBT
genügend Spielraum in unserer Gegend: z.B. Wald unmittelbar am Ende der
Meilwaldstraße und 2 Stichstraßen, sowie Spielplätze, Skaterbahn, etc. in
näherer Umgebung vor Ort – keine Notwendigkeit, in einer Wohngegend mit
überwiegend Einfamilienhäusern und großen Gärten, die Spielfläche auf die Straße
zu verlegen!
Dieser Antrag kann
rechtlich nicht als Bürgerantrag gewertet werden, da er die formalen
Voraussetzungen nicht erfüllt, gleichwohl wird er in die Entscheidungsfindung
einfließen.
Die Mehrheit der Gemeinderäte spricht sich gegen die
Umwandlung der Meilwaldstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich aus, da der
derzeitige finanzielle Aufwand für den Umbau der Straße zu hoch sei. Es stünden
im Ort andere Straßenbaumaßnahmen an, für die finanzielle Mittel erforderlich
seien. Der Gemeinderat wolle jedoch dann, wenn die Meilwaldstraße ohnehin zur
Sanierung anstehe, den Umbau in eine Spielstraße prüfen und in die Planungen
mit einbeziehen. Der Gemeinderat möchte das auch bei allen zukünftigen
Straßenausbaumaßnahmen prüfen.
Nach ausführlicher
Diskussion lässt der Vorsitzende
über folgenden Beschluss abstimmen:
Anwesend: |
15 |
/ mit |
3 |
gegen |
12 |
Stimmen |
(Somit ist der Antrag abgelehnt.)