Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/331, Rudelsweiherstraße 14d, wird erteilt.

 

Wegen der dort vorhandenen Weiherkette (Zu- und Abläufe) sind die wasserwirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen und etwaige wasserrechtliche Erfordernisse zu beachten. Auch dem Naturschutz ist entsprechend Rechnung zu tragen. Die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung ist einzuhalten, Befreiungen hiervon werden nicht erteilt.


Sachverhalt:

 

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 11.09.2018 bereits abschließend behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Nähere Einzelheiten können den damaligen Unterlagen entnommen werden.

 

Der Bauausschuss konnte dem von der Verwaltung positiv formulierten Beschlussvorschlag nicht folgen und hat in Folge das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Nach Auffassung der Verwaltung bestanden und bestehen aber keine bauplanungsrechtlichen Gründe mehr (nach Nichtigkeit des Bebauungsplanes „Rudelsweiherstraße“), die gegen eine Bebauung stünden. Lediglich wegen der dort vorhandenen Weiherkette (Zu- und Abläufe) wären wasserwirtschaftliche Belange zu berücksichtigen und etwaige wasserrechtliche Erfordernisse zu beachten. Auch dem Naturschutz wäre entsprechend Rechnung zu tragen. Die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung wäre einzuhalten, Befreiungen hiervon sollten nicht erteilt werden.

 

Das Landratsamt sieht die Sache nach Prüfung ähnlich und hat die Gemeinde mit Schreiben vom 17.10.2018 in einer ausführlichen Begründung darüber informiert. Gleichzeitig wurde gebeten, über den Antrag erneut zu beraten und das Einvernehmen zu dem Bauantrag zu erteilen (das Schreiben des Landratsamtes liegt als Anlage bei).


Anwesend:

5

/ mit

2

gegen

3

Stimmen

 

Hinweis: Damit ist das gemeindliche Einvernehmen verweigert.