Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da die Errichtung des Anbaues die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch nachbarschützende Vorschriften nicht verletzt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung „Erweiterung einer Lagerhalle mit zweigeschossigem Bürogebäude“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 198/2, Bruckwiesen 14, erteilt. Gleichzeitig werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/21 „Bruckwiesen“ im Hinblick auf die Überschreitung von Baugrenzen genehmigt.

 


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 5/21 „Bruckwiesen“ und entspricht nicht dessen Festsetzungen.

 

Der weit überwiegende Teil des Anbaus liegt innerhalb der zugelassenen Baugrenzen, lediglich eine kleine Ecke des Vordaches im Nordosten des Gebäudes ragt etwas über die Baugrenze hinweg.

 

Dieses untergeordnete Bauteil stellt nach Auffassung der Verwaltung eine nicht störende Überschreitung der Baugrenzen in geringem Ausmaß dar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, nachbarschützende Vorschriften nicht verletzt. Die vorgegebene Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) werden nicht überschritten, die erforderlichen Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung werden sogar überschritten (notwendig 29, vorhanden 32).

 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten genehmigt werden.

 


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen