Wortprotokoll:

 

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.