Sitzung: 11.09.2018 Gemeinderat
Wortprotokoll:
Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.