Der Vorsitzende informiert über Folgendes:

 

Die Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth führen am 14.11.2018, 19.30 Uhr, in der Aula der Grundschule Bubenreuth eine Informationsveranstaltung zur neuen Datenschutzgrundverordnung für ihre Vereine und sonstigen privaten Organisationen durch. Die Einladung ist den jeweiligen Vorständen oder Geschäftsstellen direkt zugegangen.

 

Von den FW schriftlich eingereichte Fragen zu Hochwasserschutz, H7 und zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen konnten in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2018 nicht beantwortet werden. Die Ergebnisse der dazu zwischenzeitlich durchgeführten Recherche sind in das allen vorliegende Protokoll der letzten Sitzung eingearbeitet.

 

Eine weitere schriftliche Anfrage der FW vom 30.8.2018 lautet wie folgt: „Im Zuge der Kreuzungssanierung Neue Straße/Scherleshofer Straße wurde der Fußgängerüberweg einige Meter verlegt. Dies hält aber einige Fahrradfahrer nicht davon ab, weiterhin verbotenerweise den Übergang fahrend zu überqueren. Im Vergleich zum alten Bauzustand ist das Gefahrenpotential gestiegen, da die Autofahrer das Ende des Radwegs schlechter einsehen können. Was war der Grund für die Verlegung? Was kann getan werden, um die Fahrradfahrer am Überqueren (ohne abzusteigen) zu hindern?“

 

Der Vorsitzende antwortet wie folgt: Die Situation hat sich mit der Verlegung des Fußgängerüberwegs um wenige Meter nach Norden – entgegen der Auffassung der FW – deutlich verbessert, wie auch die Polizei bestätigt. Da der Bordstein dort hochgesetzt wurde, wo bisher der Zebrastreifen war, können die Fahrradfahrer aus Richtung Eger nicht mehr verbotswidrig über den Fußweg die Straße überqueren. Auch Fahrradfahrer in Richtung Bubenreuth (vom Bahnhof kommend) können nicht mehr direkt über den Zebrastreifen auf den gegenüberliegenden Fußweg auffahren. Einzig Fahrradfahrer, welche in die Scherleshofer Straße abbiegen, fahren weiterhin verbotenerweise wie vorher.

 

Möglicherweise könnten weitere Verbesserungen erzielt werden, wenn die bestehende Beschilderung „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ zwischen der Einfahrt Parkplatz infoteam und Scherleshofer Straße in „Fußweg“ mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ beschildert wird. In diesem Fall ist der Radfahrer nicht gezwungen, den Radweg zu benutzen und könnte so bereits an der Ausfahrt Parkplatz infoteam auf die Straße fahren.

 

Die Polizei hat im Nachgang zur Sitzung mitgeteilt: Radfahrern ist es nicht erlaubt, einen Fußgängerüberweg zu benutzen; sie sind deshalb dort – anders als Fußgänger – gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern nicht bevorrechtigt. Wer das Rad jedoch schiebt, gilt als Fußgänger.

 

Eine weitere Anfrage betrifft den zwischen der Gemeinde und der Caritas abgeschlossenen Vertrag über das bestehende Altenheim; sie lautet wie folgt:

 

„In der GR-Sitzung am 08.01.85 wurde ein Zuschuss von 800.000 DM für den Bau und die Ausstattung des Caritasaltenheims genehmigt. In Ergänzung dazu wurde am 19. [sic!] 09.88 Bürgermeister Werner ermächtigt, einen Vertrag mit dem Caritasverband Bamberg zu unterzeichnen. Welche Rechte ergeben sich daraus für die Gemeinde Bubenreuth, wenn das Altenheim schließt? Ist dieser Vertrag für GR-Mitglieder einsehbar?“

 

Dazu teilt der Vorsitzende mit: In dem Vertrag, über den der Gemeinderat am 13.09.1988 beschlossen hat, ist geregelt, dass im Falle der Nutzungsänderung des Heimes in den ersten zehn Jahren nach Vertragsabschluss der gemeindliche Zuschuss vollständig, in den folgenden weiteren zehn Jahren mit einem Abschlag von 10 % pro Jahr zurückzuzahlen ist. Demnach kann die Gemeinde keine Forderungen gegen die Caritas mehr geltend machen. Der Vertrag kann eingesehen werden.

 

Mit einer weiteren schriftlichen Anfrage beziehen sich die FW auf den Parkplatz von infoteam: „Seit einiger Zeit ist die Begrenzung zwischen Parkplatz auf dem Grund von infoteam und dem provisorischen Parkplatz der DB aufgehoben. Gibt es hier eine besondere Vereinbarung zur Nutzung des infoteam Parkplatzes für DB Kunden? Gibt es Wünsche von infoteam, den Parkplatz zu befestigen?“

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der teils auch von Pendlern genutzte infoteam-Parkplatz lediglich einen Notbehelf darstellt. Das Provisorium wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hoffeld“ in eine dauerhafte Lösung überführt.

 

Mit einer weiteren schriftlichen Anfrage erkundigen sich die FW, ob es schon einen Verhandlungstermin gibt, an dem die Zivilklage der Gemeinde gegen den Bauunternehmer in der Sache „Wiederherstellung des Waldweges Rathsberger Steige“ verhandelt wird. Dies verneint der Vorsitzende und teilt ergänzend mit, dass die Eigentümer schon eine Wiederherstellung des Weges planen. Durch die noch andauernde Sperrung werde niemand in seinen Rechten (wie z. Geh und Fahrtrecht) beeinträchtigt, da eine Anfahrt über den sogenannten „Hangweg“ jederzeit möglich ist.

 

GRM C. Dirsch schlägt vor, am Abend der Landtags- und Bezirkswahl eine „After-Wahl-Party“ in H7 mit allen im Gemeinderat vertretenen Parteien zu veranstalten. Die Gemeinderatsmitglieder können sich spontan dazu nicht entscheiden, sichern aber GRM C. Dirsch zu, ihm umgehend zu antworten.

 

GRM Horner bezieht sich auf Tiefbauarbeiten auf der Freifläche hinter dem Rathaus und fragt nach Ausschreibung, Angeboten und Kosten sowie insbesondere danach, ob dafür ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich gewesen wäre. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Maßnahme ausgeschrieben und an den mindestnehmenden Bieter zu einem Festpreis von knapp 13.000 Euro vergeben wurde. Ausgabemittel standen dafür haushaltsrechtlich zur Verfügung, so dass gemäß Geschäftsordnung eine Auftragserteilung durch den Ersten Bürgermeister möglich war.

 

GRM Leyh berichtet davon, dass wohl die Bahn Sichtschutzlamellen an ihrer parallel zur Staatsstraße verlaufenden Strecke aufgebaut habe, wodurch beim Autofahrer ein „Tunnel-Effekt“ auftrete.

 

GRM Schmucker-Knoll fragt nach den von einer Fahrzeuglenkerin „gefällten“ zwei Leuchten am Kreisverkehr. Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Versicherung der Unfallfahrerin nunmehr doch noch bereiterklärt hat, für den Schaden vollumfänglich einzutreten, so dass die Leuchten in Kürze wieder errichtet würden.