Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur energetischen Sanierung, zum Abbruch eines Balkons und zur Errichtung einer Dachgaube und eines Zwerchhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 348/9, Falkenstraße 11, wird erteilt.

 

Es werden die hierzu notwendigen Befreiungen von folgenden weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“ gewährt:

 

Weitere Festsetzung Nr. 2 – Sockelhöhe

Weitere Festsetzung Nr. 8 – Wandhöhe


Sachverhalt:

 

Das o.g. Bauvorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 19.06.2018 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde erteilt, nachdem die Baugenehmigungsbehörde im Vorfeld ihr Einverständnis dazu erteilt hatte.

 

Anlässlich der genauen Prüfung im Rahmen der Bauantragsbearbeitung hat das Landratsamt jedoch noch eine Abweichung vom bestehenden Bebauungsplan gefunden, für die eine Befreiung von den Festsetzungen notwendig wäre.

 

Im Bebauungsplan Nr. 5/6 „Wiesenweg“ ist eine maximale Wandhöhe von 5,50 m zuzüglich einer maximalen Sockelhöhe von 0,60 m festgelegt. Durch die beantragten baulichen Veränderungen würden diese Maximalhöhen überschritten. Da durch den neugestalteten Baukörper (Zwerchhaus) die Gesamtansicht des Gebäudes geändert wird und zudem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sieht auch das Landratsamt hier die städtebauliche Verträglichkeit als gegeben an (siehe Anschreiben Landratsamt).


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen