Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
„Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bubenreuth
(Landkreis
Erlangen-Höchstadt)
für
das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit
festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um
€ |
vermindert um € |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher €
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auf nunmehr € verändert |
a) im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
0 € |
0 € |
9.313.650 € |
9.313.650 € |
die Ausgaben |
0 € |
0 € |
9.313.650 € |
9.313.650 € |
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b) im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
500.000 € |
0 € |
3.765.100 € |
4.265.100 € |
die Ausgaben |
500.000 € |
0 € |
3.765.100 € |
4.265.100 € |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 1.000.000 € um 500.000 € erhöht und damit auf 1.500.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in
Kraft.
(Ausfertigung)
Nachrichtlich: Die
§§ 3 bis 5 der Haushaltssatzung 2018 gelten unverändert weiter.“
Die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan ist erforderlich, da der im Folgenden beschriebene
Sachverhalt vor Aufstellung des Haushalts 2018 nicht bekannt war.
Kauf von
Grundstücken im Bereich von möglichen Baugebieten und für Ausgleichsflächen
Im Haushaltsplan 2018 wurden für den Kauf von Grundstücken Mittel
in Höhe von 940.000 Euro vorgesehen. Durch die bisher beschlossenen bzw.
vorbereiteten Grundstückskäufe sind die eingestellten Haushaltsmittel aufgebraucht.
Um weiterhin verhandlungsfähig zu bleiben und nach Beschlussfassung im
Gemeinderat auch weitere Käufe abwickeln zu können, ist es erforderlich,
weitere Gelder einzustellen.
Aus diesem Grunde ist eine Erhöhung des Ansatzes bei Haushaltsstelle
1.8810.9320 um 500.000 Euro auf 1.440.000 Euro notwendig. Diese
Mehrkosten müssen durch eine weitere Kreditaufnahme in gleicher Höhe getragen
werden. Somit erhöht sich auch der Ansatz für Kreditaufnahme auf der Haushaltsstelle
1.9121.3777 von 1.000.000 Euro auf 1.500.000 Euro.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
13 |
gegen |
3 |
Stimmen |