Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

„Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bubenreuth

(Landkreis Erlangen-Höchstadt)

 

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

 

erhöht um       

vermindert um €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

               

auf nunmehr

 

             verändert

a) im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

                  0 €

                0 €

     9.313.650 €

       9.313.650 €

   die Ausgaben

                  0 €

                0 €

     9.313.650 €

       9.313.650 €

 

 

 

 

 

b) im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

        500.000 €

                 0 €

    3.765.100 €

       4.265.100 €

   die Ausgaben

        500.000 €

                 0 €

    3.765.100 €

       4.265.100 €

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 1.000.000  um 500.000  erhöht und damit auf 1.500.000  neu festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)

 

 

Nachrichtlich: Die §§ 3 bis 5 der Haushaltssatzung 2018 gelten unverändert weiter.“

 


Die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan ist erforderlich, da der im Folgenden beschriebene Sachverhalt vor Aufstellung des Haushalts 2018 nicht bekannt war.

 

Kauf von Grundstücken im Bereich von möglichen Baugebieten und für Ausgleichsflächen

 

Im Haushaltsplan 2018 wurden für den Kauf von Grundstücken Mittel in Höhe von 940.000 Euro vorgesehen. Durch die bisher beschlossenen bzw. vorbereiteten Grundstückskäufe sind die eingestellten Haushaltsmittel aufgebraucht. Um weiterhin verhandlungsfähig zu bleiben und nach Beschlussfassung im Gemeinderat auch weitere Käufe abwickeln zu können, ist es erforderlich, weitere Gelder einzustellen.

 

Aus diesem Grunde ist eine Erhöhung des Ansatzes bei Haushaltsstelle 1.8810.9320 um 500.000 Euro auf 1.440.000 Euro notwendig. Diese Mehrkosten müssen durch eine weitere Kreditaufnahme in gleicher Höhe getragen werden. Somit erhöht sich auch der Ansatz für Kreditaufnahme auf der Haushaltsstelle 1.9121.3777 von 1.000.000 Euro auf 1.500.000 Euro.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

 

 


Anwesend:

16

/ mit

13

gegen

3

Stimmen