Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrparteienwohnhauses (Tektur) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 28/49, Wiesenweg 72, wird nach wie vor nicht erteilt.

 

Durch die von der Baugenehmigung abweichende Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit, verbunden mit dem dadurch zusätzlich erforderlichen Stellplatz, werden die Vorgaben des Bebauungsplanes (zeichnerische Festlegung der Stellplätze bzw. Garagen) nicht eingehalten; entsprechende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht gewährt. Durch die bereits gewährten Befreiungen ist dem Wunsch des Bauherren nach maximaler Ausnutzung der baulichen Möglichkeiten bereits ausreichend Rechnung getragen. Eine zusätzliche Nachverdichtung mit den damit zusammenhängenden negativen Auswirkungen wie Versiegelung von Grund und Boden oder der Befürchtung, dass die nicht auf dem Baugrundstück vorgesehenen Stellplätze in der Realität nicht entsprechend angenommen werden, widerspricht ausdrücklich den ortsplanerischen Vorstellungen der Gemeinde.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann auch nach nochmaliger Behandlung durch den Gemeinderat nicht erteilt werden.


Das vorgenannte Bauvorhaben wurde bereits mehrfach in Bauausschuss und Gemeinderat behandelt:

·         Bauausschuss am 07.07.2015 (1. Bebauungsvorschlag)

·         Gemeinderat am 28.07.2015 (2. Bebauungsvorschlag)

·         Bauausschuss am 20.10.2015 (Bauantrag)

·         Bauausschuss am 07.06.2016 (1. Tektur zum Bauantrag – an GR weitergeleitet)

·         Gemeinderat am 05.07.2016 (1. Tektur zum Bauantrag)

·         Gemeinderat am 30.01.2018 (2. Tektur zum Bauantrag)

 

Von Anfang an standen im Fokus der Beratungen die bei der angedachten Zahl an Wohneinheiten notwendige Anzahl von Stellplätzen und die damit einhergehende Versiegelung von Grund und Boden. Auch waren wegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzen) die erforderlichen Stellplätze nicht der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung entsprechend unterzubringen. Schon frühzeitig wurde vom Gemeinderat darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls sogar an eine Verringerung der Wohneinheiten gedacht werden müsste (Sitzung am 28.07.2015).

 

Stattdessen hat der Bauherr die erforderliche Anzahl von Stellplätzen durch die Verwendung von sogenannten „Doppelparkern“ herzustellen versucht. Dies konnte nur durch umfangreiche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erreicht werden. Dieses Vorhaben wurde vom Bauherren aber wieder fallen gelassen und mittels einer 1. Tektur die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf andere Weise nachgewiesen. Im Laufe der Bauausführung wurde von der Gemeinde dann festgestellt, dass – abweichend vom Bauantrag – eine zusätzliche Wohneinheit in dem Gebäude geschaffen wurde. Hierzu wäre ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich.

 

In einem 2. Tekturantrag wurden die nachträgliche Billigung des zusätzlich geschaffenen Wohnraums und die Errichtung des hierfür notwendigen Stellplatzes außerhalb des Baugrundstücks beantragt. Diesem Tekturantrag hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Im Rahmen der Behandlung des Tekturantrags hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Gemeinde darüber informiert, dass nach Vorliegen aller relevanten Unterlagen das Bauvorhaben nun genehmigungsfähig wäre. Über den Antrag auf Baugenehmigung solle die Gemeinde noch einmal beraten und gegebenenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Sollte die Gemeinde dieses Einvernehmen nicht erteilen, werde die Bauaufsichtsbehörde dieses ersetzen und die Baugenehmigung erteilen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

3

Stimmen

 

(GRM Seuberth nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)