Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 74/3, Binsenstraße 38a, wird, so wie von den Antragstellern vorgeschlagen, erteilt. Von den Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth wird die beantragte Befreiung im Hinblick auf die Länge des erforderlichen Stauraums von 5,0 m erteilt.

 

Da der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.03.2017 bereits grünes Licht für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus an diesem Standort erteilt hat, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die generelle Genehmigungsfähigkeit dort mit Bescheid vom 24.08.2017 ebenfalls bestätigt hat und die nun aktuell vorliegende Planung nicht wesentlich von der Ursprungsplanung abweicht, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Auch gegen eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung bestehen wegen der Geringfügigkeit des Ausmaßes (max. 0,50 m verkürzter Stauraum) keine Bedenken.

 


Sachverhalt:

 

Am gleichen Standort wurde mit Zustimmung der Gemeinde Bubenreuth (Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2017) und mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 24.08.2017 ein Antrag auf Vorbescheid positiv beschieden; die generelle Genehmigungsfähigkeit bejaht.

 

Der zwischenzeitlich von anderen Bauwerbern eingereichte Antrag auf Baugenehmigung weicht lediglich in der Form von dem o.g. Vorbescheid ab, dass – bei etwa gleicher Firsthöhe – jetzt die Bauweise E+I+D vorgesehen ist (vorher I+D) und die Doppelgarage wegen der Höhenabwicklung des vorhandenen Geländes an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Der nach der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung erforderliche Stauraum von 5,0 m kann nur teilweise eingehalten werden (linear von im Maximum 5,85 m auf ein Minimum von 4,50 m fallend); Antrag auf Abweichung wurde gestellt.

 

Da der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.03.2017 bereits grünes Licht für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus an diesem Standort erteilt hat, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die generelle Genehmigungsfähigkeit dort mit Bescheid vom 24.08.2017 ebenfalls bestätigt hat und die nun aktuell vorliegende Planung nicht wesentlich von der Ursprungsplanung abweicht, sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Auch gegen eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung bestehen wegen der Geringfügigkeit des Ausmaßes (max. 0,50 m) keine Bedenken.

 


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen