Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur energetischen Sanierung, zum Abbruch eines Balkons und zur Errichtung einer Dachgaube und eines Zwerchhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 348/9, Falkenstraße 11, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Auffassung des Bauausschusses fügt sich das geplante Zwerchhaus in die bestehenden Hauslinien bzw. die Häuserflucht ein. Die endgültige Entscheidung hierüber hat durch die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen eines Bauantrages zu erfolgen, eine Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird abgelehnt.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Wiesenweg“.

 

Zur Frage, ob die Festsetzungen dieses Bebauungsplans noch eingehalten werden, hat das Landratsamt mit E-Mail vom 19.04.2018 wie folgt Stellung bezogen: „Hinsichtlich der seitlichen Abstandsflächen bestehen zu dieser Planung keine Bedenken. Bezüglich der Einfügung weisen wir darauf hin, dass das Zwerchhaus der bestehenden Hauslinie bzw. der Häuserflucht anzupassen ist (kein Vorsprung).“

 

Nach Meinung der Verwaltung ist durch den überarbeiteten Bauantrag diesem Hinweis des Landratsamtes Rechnung getragen und das gemeindliche Einvernehmen könnte erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen