Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/768, Birkenallee 30, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es werden Befreiungen von folgenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ gewährt:

 

  • Überschreitung des Baufensters nach Osten
  • Änderung der Dachform in Flachdach

 

Sollte durch den Anbau eine zusätzliche Wohneinheit entstehen (momentan nicht erkennbar), so wäre die Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth in jedem Fall einzuhalten.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, da das zulässige Baufenster nach Osten um rund 4,70 m überschritten und die vorgesehene Bauweise mit einem Satteldach von 25 – 30 Grad Dachneigung ebenfalls nicht eingehalten wird.

 

Im Entwurf der Bebauungsplanänderung zum Bebauungsplan „Südhang“ ist auf dem o.g. Grundstück ein Baufenster vorgesehen, dass eine Bebauung bis zu 3,00 m an die östliche Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie hin ermöglicht. Der Anbau soll mit einem Abstand von rund 4,50 m zur östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden, würde also diesen Vorgaben entsprechen.

 

Auch die Errichtung eines Flachdaches wäre lt. Entwurf der Bebauungsplanänderung zum Bebauungsplan „Südhang“ möglich.

 

Da das Verfahren zur Bebauungsplanänderung das Stadium der Planreife noch nicht erreicht hat, könnte dem Bauvorhaben mit den entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes trotzdem das Einvernehmen erteilt werden.


Anwesend:

4

/ mit

4

gegen

0

Stimmen