Sitzung: 20.03.2018 Gemeinderat
Der Vorsitzende
informiert über Folgendes:
Die Gemeinde
beteiligt sich am bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ am 5. Mai 2018 mit
einem Programm in und um H7. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Bubenreuth macht sich auf den Weg – Chancen
durch die Städtebauförderung“ – angeboten werden Ortsrundgänge,
Vortrag/Besichtigung des Anwesens H7, Ausstellung des Bubenreutheums und der
Gemeindebücherei, Kreativ-Atelier für Kinder.
Die Gemeinde möchte
mit dieser Veranstaltung die Bürger zum Thema „Soziale Stadt“,
Städtebauförderung, Vorbereitende Untersuchungen, Sanierungsgebiet, …
informieren. Der Vorsitzende bittet
die Gemeinderatsmitglieder, der Verwaltung mitzuteilen, welche Fragen von
Bürgern an die Ratsmitglieder bereits herangetragen worden sind.
GRM Leyh hatte angeregt, die Beleuchtung des Mörsbergeigartens nachts früher
abzuschalten. Die Beleuchtung wird künftig zeitgesteuert ab 22 Uhr
ausgeschaltet.
Am 21. Juli findet
abends die Open-Air Festveranstaltung „775 Jahre Bubenreuth“ statt, tagsüber
eine Gaudiolympiade für die Bubenreuther Vereine und Gruppierungen.
Am 29. September
findet der Jubiläumslauf des SVB statt. Informationen dazu werden im April-Mitteilungsblatt
bekanntgegeben.
Auf Wunsch der
Trauerfamilien werden die Sargträger künftig durch die Bestatter organisiert.
Folgende Termine
werden für die GSK-Sitzung mit den Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen
vorgeschlagen: 10. April, 8. Mai, 22. Mai, 5. Juni
Die
Gemeinderatsmitglieder geben bekannt, welche Termine für sie infrage kommen.
Bei der
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bubenreuth wurde Peter Seuberth
zum neuen Vorstand gewählt. Georg Seuberth stand für dieses Amt nicht mehr zur
Verfügung.
Für das
Wegebauprojekt „Studentenplätzel“ werden Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro
veranschlagt. Ausgebaut werden zwei bisher unzureichend bzw. nicht befestigte
Wege zwischen dem Bubenreuther Hangweg und Rathsberg (Abschnitt I, 320 m) und
dem Bubenreuther Hangweg und Erlangen (Abschnitt II 400 m).
Der Forst übernimmt
die Bauleitung, beauftragt werden die Baumaßnahmen von der Gemeinde. Die
Jagdgenossenschaft und die Gemeinde beteiligen sich zu je 50 Prozent an den
nicht förderfähigen Kosten. Der Beitrag der Jagdgenossenschaft ist auf
höchstens 7000 Euro festgelegt.
Der Bauhof der
Gemeinde hat den Hangweg instand gesetzt.
Die Gemeinde wird
sich zukünftig an den Kosten der Wegesanierung beteiligen und dafür jährlich
750,-- an die Jagdgenossenschaft überweisen.
Die Bayerischen
Asphalt-Mischwerke (BAM) haben eine Anfrage gestellt zur zeitweiligen Nutzung
des Grundstücks auf Flur-Nr, 251/5, Gemarkung Bubenreuth, zur Lagerung von
Fräsgut aus der Autobahnbaumaßnahme A73. Das Schreiben vom 12.3.2018 wird an
die Gemeinderäte in Kopie weitergeleitet.
Laut Informationen
der BAM werden im Rahmen der Bauarbeiten auf der A73 rund 80.000 Tonnen
Ausbauasphalt in Form von Fräsgut anfallen, das zu 100 % wieder in den
Wertstoffkreislauf zurückgeführt wird. Da die Lagerflächen am Mischwerk
Möhrendorf für diese Mengen nicht ausreichen, sollen maximal 20.000 t
abgefräster Asphalt auf einem ca. 3.100 m² großen Grundstück, das auf
Bubenreuther Gemarkung direkt an die Asphaltmischanlage anschließt, befristet
bis zum 31.12.2021 zwischengelagert werden.
Diese zeitweilige
Lagerfläche, die bereits mit einem zwei Meter hohen Wall umgeben ist, sei
aufgrund der kurzen Transportwege von der Baustelle optimal geeignet.
Die
Produktionsleistung des Mischwerkes ändere sich durch die zeitweilige Nutzung
der Zwischenlagerfläche nicht.
Das BAM versichert,
dass das Landratsamt bestätigt habe, dass weder naturschutzfachliche noch
immissionsschutzrechtliche Aspekte gegen das Vorhaben sprechen würden.
Der Vorsitzende informiert, dass man die
Lagerfläche wegen der Lärmschutzwände der Bahn von Bubenreuth aus nicht sehen
könne.
Die Gemeinderatsmitglieder sehen das
Vorhaben kritisch und fordern, folgende Punkte in das Antwortschreiben an die
BAM aufzunehmen:
-
Beteiligung
der Gemeinde Bubenreuth an der Gewerbesteuer, da ein Teil des Betriebsgebietes
auf Bubenreuther Gemarkung liegt.
-
Die
Gemeinde besteht darauf, dass der Wall und die vorgelagerten Flächen, wie von
der BAM in der Anfrage festgehalten, zusätzlich begrünt werden.
- Befristung für den umweltverträglichen Rückbau: spätestens 31.12.2021
Die Gemeinde
Bubenreuth, die grundsätzlich nichts gegen die zeitweilige Nutzung des
Grundstücks als Zwischenlager hat, wird als Träger öffentlicher Belange zu dem
geplanten Vorhaben noch Stellung beziehen können.
Die Fraktion Freie Wähler hat mit Schreiben
vom 16.03. folgende Anfragen gestellt:
1)
Letzter
Bauabschnitt Hochwasserschutz (2B)
Wann erfolgt die Ausschreibung für diesen Bauabschnitt?
Der Vorsitzende teilt mit,
dass der Sachbearbeiter, Herr Michael Franz, nach seinem Urlaub einen kurzen
Sachstandsbericht an das Gremium geben wird.
2)
Zukünftiger
Betrieb des Bubenreutheums
Herr Racher hat den Gemeinderäten die Stellungnahme der Landesstelle
für nichtstaatliche Museen vom 9.3.2018 im Rahmen des Modernisierungsgutachtens
H7 zugeschickt. Dort wird zum Thema „Personal“ folgende Aussage getroffen:
Grundsätzlich gilt es
festzuhalten, dass eine Förderung des Vorhabens der Museumserweiterung und
Neukonzeption nur unter der Voraussetzung der Gewährleistung des laufenden
Betriebes (letzter ist nicht förderfähig) erfolgen kann. Als gutachterlich
tätige museumfachliche Stelle müssen wir die Gewährleistung des laufenden
Betriebes letztlich auch bei anderen Drittmittelgebern bestätigen.
Dabei geht es um bauliche
Unterhaltskosten einerseits, um Personalkosten andererseits. Deshalb raten wir
dringend, mit der Gemeinde bzgl. einer auskömmlichen Personalstruktur in
Verhandlungen zu treten. Es müssen ausreichende Öffnungszeiten (mindestens drei
Tage die Woche) sowie die Objektsicherheit (Aufsicht) und direkte Besucheransprache
(Service) gewährleistet sein. Ggf. können hier auch Synergieeffekte und die
Zusammenarbeit mit der Bibliothek und Verwaltung angestrebt werden.
Da Museum und Bücherei in der Regel nicht synchrone Öffnungszeiten
haben, ergeben sich vermutlich kaum Synergieeffekte. Darüber hinaus kann der
Büchereileiterin während der Ausleihzeiten nicht gleichzeitig die Verantwortung
für die Objektsicherheit übertragen werden, so dass das Bubenreutheum
wahrscheinlich zusätzliches Personal benötigt.
Wie steht das Bubenreutheum zu dieser Aussage? Was würde das
Zusatzpersonal pro Jahr kosten?
Der Vorsitzende hat den
Verein Bubenreutheum um eine Stellungnahme gebeten. Weitere Beratungen können
im Rahmen oder im Anschluss an die „H7-Klausur“ oder nach dem Modernisierungskonzept
erfolgen. Eventuell ist auch eine Machbarkeitsstudie sinnvoll.