Der Vorsitzende informiert über Folgendes:

 

Die Gemeinde beteiligt sich am bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ am 5. Mai 2018 mit einem Programm in und um H7. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Bubenreuth macht sich auf den Weg – Chancen durch die Städtebauförderung“ – angeboten werden Ortsrundgänge, Vortrag/Besichtigung des Anwesens H7, Ausstellung des Bubenreutheums und der Gemeindebücherei, Kreativ-Atelier für Kinder.

 

Die Gemeinde möchte mit dieser Veranstaltung die Bürger zum Thema „Soziale Stadt“, Städtebauförderung, Vorbereitende Untersuchungen, Sanierungsgebiet, … informieren. Der Vorsitzende bittet die Gemeinderatsmitglieder, der Verwaltung mitzuteilen, welche Fragen von Bürgern an die Ratsmitglieder bereits herangetragen worden sind.

 

GRM Leyh hatte angeregt, die Beleuchtung des Mörsbergeigartens nachts früher abzuschalten. Die Beleuchtung wird künftig zeitgesteuert ab 22 Uhr ausgeschaltet.

 

Am 21. Juli findet abends die Open-Air Festveranstaltung „775 Jahre Bubenreuth“ statt, tagsüber eine Gaudiolympiade für die Bubenreuther Vereine und Gruppierungen.

 

Am 29. September findet der Jubiläumslauf des SVB statt. Informationen dazu werden im April-Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

Auf Wunsch der Trauerfamilien werden die Sargträger künftig durch die Bestatter organisiert.

 

Folgende Termine werden für die GSK-Sitzung mit den Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen vorgeschlagen: 10. April, 8. Mai, 22. Mai, 5. Juni

Die Gemeinderatsmitglieder geben bekannt, welche Termine für sie infrage kommen.

 

Bei der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bubenreuth wurde Peter Seuberth zum neuen Vorstand gewählt. Georg Seuberth stand für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung.

Für das Wegebauprojekt „Studentenplätzel“ werden Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro veranschlagt. Ausgebaut werden zwei bisher unzureichend bzw. nicht befestigte Wege zwischen dem Bubenreuther Hangweg und Rathsberg (Abschnitt I, 320 m) und dem Bubenreuther Hangweg und Erlangen (Abschnitt II 400 m).

Der Forst übernimmt die Bauleitung, beauftragt werden die Baumaßnahmen von der Gemeinde. Die Jagdgenossenschaft und die Gemeinde beteiligen sich zu je 50 Prozent an den nicht förderfähigen Kosten. Der Beitrag der Jagdgenossenschaft ist auf höchstens 7000 Euro festgelegt.

 

Der Bauhof der Gemeinde hat den Hangweg instand gesetzt.

 

Die Gemeinde wird sich zukünftig an den Kosten der Wegesanierung beteiligen und dafür jährlich 750,-- an die Jagdgenossenschaft überweisen.

 

Die Bayerischen Asphalt-Mischwerke (BAM) haben eine Anfrage gestellt zur zeitweiligen Nutzung des Grundstücks auf Flur-Nr, 251/5, Gemarkung Bubenreuth, zur Lagerung von Fräsgut aus der Autobahnbaumaßnahme A73. Das Schreiben vom 12.3.2018 wird an die Gemeinderäte in Kopie weitergeleitet.

Laut Informationen der BAM werden im Rahmen der Bauarbeiten auf der A73 rund 80.000 Tonnen Ausbauasphalt in Form von Fräsgut anfallen, das zu 100 % wieder in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt wird. Da die Lagerflächen am Mischwerk Möhrendorf für diese Mengen nicht ausreichen, sollen maximal 20.000 t abgefräster Asphalt auf einem ca. 3.100 m² großen Grundstück, das auf Bubenreuther Gemarkung direkt an die Asphaltmischanlage anschließt, befristet bis zum 31.12.2021 zwischengelagert werden.

Diese zeitweilige Lagerfläche, die bereits mit einem zwei Meter hohen Wall umgeben ist, sei aufgrund der kurzen Transportwege von der Baustelle optimal geeignet.

Die Produktionsleistung des Mischwerkes ändere sich durch die zeitweilige Nutzung der Zwischenlagerfläche nicht.

Das BAM versichert, dass das Landratsamt bestätigt habe, dass weder naturschutzfachliche noch immissionsschutzrechtliche Aspekte gegen das Vorhaben sprechen würden.

 

Der Vorsitzende informiert, dass man die Lagerfläche wegen der Lärmschutzwände der Bahn von Bubenreuth aus nicht sehen könne.

 

Die Gemeinderatsmitglieder sehen das Vorhaben kritisch und fordern, folgende Punkte in das Antwortschreiben an die BAM aufzunehmen:

 

-       Beteiligung der Gemeinde Bubenreuth an der Gewerbesteuer, da ein Teil des Betriebsgebietes auf Bubenreuther Gemarkung liegt.

-       Die Gemeinde besteht darauf, dass der Wall und die vorgelagerten Flächen, wie von der BAM in der Anfrage festgehalten, zusätzlich begrünt werden.

-       Befristung für den umweltverträglichen Rückbau: spätestens 31.12.2021

 

Die Gemeinde Bubenreuth, die grundsätzlich nichts gegen die zeitweilige Nutzung des Grundstücks als Zwischenlager hat, wird als Träger öffentlicher Belange zu dem geplanten Vorhaben noch Stellung beziehen können.

 

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Schreiben vom 16.03. folgende Anfragen gestellt:

 

1)    Letzter Bauabschnitt Hochwasserschutz (2B)

Wann erfolgt die Ausschreibung für diesen Bauabschnitt?

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Sachbearbeiter, Herr Michael Franz, nach seinem Urlaub einen kurzen Sachstandsbericht an das Gremium geben wird.

 

2)    Zukünftiger Betrieb des Bubenreutheums

Herr Racher hat den Gemeinderäten die Stellungnahme der Landesstelle für nichtstaatliche Museen vom 9.3.2018 im Rahmen des Modernisierungsgutachtens H7 zugeschickt. Dort wird zum Thema „Personal“ folgende Aussage getroffen:

 

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass eine Förderung des Vorhabens der Museumserweiterung und Neukonzeption nur unter der Voraussetzung der Gewährleistung des laufenden Betriebes (letzter ist nicht förderfähig) erfolgen kann. Als gutachterlich tätige museumfachliche Stelle müssen wir die Gewährleistung des laufenden Betriebes letztlich auch bei anderen Drittmittelgebern bestätigen.

 

Dabei geht es um bauliche Unterhaltskosten einerseits, um Personalkosten andererseits. Deshalb raten wir dringend, mit der Gemeinde bzgl. einer auskömmlichen Personalstruktur in Verhandlungen zu treten. Es müssen ausreichende Öffnungszeiten (mindestens drei Tage die Woche) sowie die Objektsicherheit (Aufsicht) und direkte Besucheransprache (Service) gewährleistet sein. Ggf. können hier auch Synergieeffekte und die Zusammenarbeit mit der Bibliothek und Verwaltung angestrebt werden.

 

Da Museum und Bücherei in der Regel nicht synchrone Öffnungszeiten haben, ergeben sich vermutlich kaum Synergieeffekte. Darüber hinaus kann der Büchereileiterin während der Ausleihzeiten nicht gleichzeitig die Verantwortung für die Objektsicherheit übertragen werden, so dass das Bubenreutheum wahrscheinlich zusätzliches Personal benötigt.

 

Wie steht das Bubenreutheum zu dieser Aussage? Was würde das Zusatzpersonal pro Jahr kosten?

 

Der Vorsitzende hat den Verein Bubenreutheum um eine Stellungnahme gebeten. Weitere Beratungen können im Rahmen oder im Anschluss an die „H7-Klausur“ oder nach dem Modernisierungskonzept erfolgen. Eventuell ist auch eine Machbarkeitsstudie sinnvoll.