Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den von der Verwaltung für die Gemeinde Bubenreuth erstellten Entwurf der „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung“ (Stand vom 06.12.2017) mit den darin enthaltenen Maßnahmen.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Regierung von Mittelfranken auf der Grundlage dieses Entwurfs den Mittelbedarf für die dargestellten Maßnahmen mitzuteilen. Die endgültige Bedarfsmitteilung darf von dem vorliegenden Entwurf abweichen, soweit dies zur Optimierung der Förderung erforderlich ist und bei der Aufstellung des Haushalts 2018 noch berücksichtigt werden kann.

 

 


Die Gemeinde Bubenreuth wurde mit der Bedarfsmitteilung für 2016 erstmalig in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen. Diese Bedarfsmitteilung mit dem ihr zugrundeliegenden Maßnahmenplan („Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung“) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 unter TOP 103 beschlossen.

 

Nunmehr ist der Regierung von Mittelfranken der Mittelbedarf der Gemeinde Bubenreuth für das Programmjahr 2018 anzumelden (Anlage). Die Bedarfsmitteilung ist mit der Regierung von Mittelfranken vorbesprochen.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass erst nach Festlegung der Nutzung des Anwesens Hauptstraße 7 und Vorliegen eines Gemeinderatsbeschlusses ein Förderantrag gestellt werden könne.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

 


Anwesend:

16

/ mit

12

gegen

4

Stimmen