Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erteilt Auftrag auf das Angebot Nr. 171300 vom 06.11.2017 der Firma Gotzen Anhängervertriebs GmbH, Hardter Straße 525, 41179 Mönchengladbach. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag über die Beschaffung des in o.g. Angebot näher beschriebenen Trägerfahrzeugs als Vorführfahrzeug samt Ausrüstung und Zubehör abzuschließen. Der Kaufpreis, der erst im Jahr 2018 fällig wird, ist als Festpreis mit 87.012,80 Euro brutto vereinbart. Diese Summe ist im Haushalt für das Jahr 2018 entsprechend zu berücksichtigen.


Der im gemeindlichen Fuhrpark vorhandene Kipper (LKW Kipper, offener Kasten, Hersteller VW), Baujahr 2004, ist bereits in die Jahre gekommen und auf Grund häufiger Reparaturen und Ausfälle nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Als Ersatz soll ein Trägerfahrzeug (Abrollkipper) beschafft werden. Bei dieser Fahrzeugart können die verschiedensten Aufbauten, z.B. Mulden, je nach vorgesehenem Einsatzzweck vor Ort ausgewechselt werden. Sollte das Fahrzeug für DIN-Mulden ausgelegt sein, so könnten entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck diese unkompliziert beschafft werden. Es soll allerdings kein Neufahrzeug beschafft werden, sondern ein speziell für die Bedürfnisse der Gemeinde Bubenreuth konzipiertes Vorführfahrzeug. Dieses Fahrzeug wird neu produziert, kommt dann als Vorführfahrzeug beim Hersteller für ca. ein halbes Jahr zum Einsatz und wird abschließend zu günstigen Konditionen an die Gemeinde Bubenreuth abgegeben. Die erforderlichen Mittel werden zwar erst im Laufe des Jahres 2018 benötigt, ein entsprechender Vertrag muss aber bereits jetzt abgeschlossen werden.

 

Durch entsprechende Verhandlungen mit dem Hersteller konnte ein Festpreis für das Vorführfahrzeug von 87.012,80 Euro brutto – ausgestattet nach den Anforderungen der Gemeinde – vereinbart werden. Der Neupreis für das gleiche Fahrzeug würde 93.058,00 Euro brutto betragen. Zum Vergleich und zur Information für den Gemeinderat wurden die Daten eines Mitbewerberfahrzeugs, welches allerdings keine DIN-Mulden benutzen kann und ein Knickgelenk am Hubarm verbaut hat (störanfällig),  in einer Vergleichsaufstellung beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für das Vorführfahrzeug mit DIN-Mulden zu erteilen und im Haushalt 2018 die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Der im Jahr 2018 vorgesehene Verkauf des dann nicht mehr benötigten alten Fahrzeugs VW-Kipper leistet einen Finanzierungsbeitrag zu der Beschaffungsmaßnahme.

 

 

 

 

 

 


Anwesend:

17

/ mit

14

gegen

3

Stimmen