Beschluss: Kenntnis genommen

Seitens des Vorsitzenden werden keine Kenntnisnahmen bekannt gegeben.

 

 

Es wird folgende Anfrage aus den Reihen der anwesenden Bauausschuss­mitglieder gestellt:

 

GRM Christian Dirsch möchte wissen, was sich bzgl. seiner Anfrage über den Abstand zwischen Zaununterkante und Erdboden der Großflächenphotovoltaikanlage getan hat. Der Vorsitzende erläutert, dass er bereits Kontakt mit dem Bauherren aufgenommen hat und diesen auf den lt. Bebauungsplan erforderlichen Abstand von min. 20,0 cm zwischen Zaununterkante und Erdboden hingewiesen hat. Der Bauherr möchte über die Baugenehmigungsbehörde erreichen, dass ein Abstand von lediglich 15,0 cm einzuhalten sei, entsprechende Anträge sollen eingereicht werden.