Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohnungen – auf dem Grundstück Fl.-Nr. 94/1, Hans-Paulus-Straße 20, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das geplante Mehrfamilienhaus fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert und weder gesunde Wohnverhältnisse noch das Ortsbild werden beeinträchtigt. Die Vorgaben der BayBO als auch die Belange der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung müssen beachtet werden. Zu immissionsschutzrechtlichen Fragen kann die Gemeinde keine Stellung beziehen, hier ist die Baugenehmigungsbehörde zuständig.


Sachverhalt:

 

Mit der grundsätzlichen Bebaubarkeit in der heute vorliegenden Art und Weise hat sich der Bauausschuss bereits in seiner Sitzung am 11.07.2017 befasst. Damals wurde bzgl. des Bebauungsvorschlags folgender Beschluss gefasst:

 

Das geplante Mehrfamilienhaus fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert und weder gesunde Wohnverhältnisse noch das Ortsbild werden beeinträchtigt. Die Vorgaben der BayBO als auch die Belange der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung müssen beachtet werden. Sollten die o.g. Bedingungen durch die Bauantragsteller eingehalten werden, dann kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. Eine abschließende Stellungnahme kann aber erst nach Vorliegen der kompletten Bauantragsunterlagen abgegeben werden.“

 

Grundsätzlich hat sich an den o.g. Gegebenheiten nicht viel geändert, lediglich die angedachte Zahl der Wohneinheiten ist von 6 – 8 auf 10 erhöht worden. Außerdem sollen die erforderlichen Stellplätze nicht mehr in einer Tiefgarage, sondern oberirdisch auf dem Grundstück – unter Beachtung der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung – verwirklicht werden. Zu immissionsschutzrechtlichen Fragen kann die Gemeinde keine Stellung beziehen, hier ist die Baugenehmigungsbehörde zuständig. Aus den genannten Gründen kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

4

gegen

1

Stimmen