Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zum Bebauungsvorschlag zum Abbruch eines Wohnhauses und Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 431/4 und 431/5, Waldstraße 17, kann das gemeindliche Einvernehmen momentan nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Nach Möglichkeit sollte die Zahl der Wohneinheiten reduziert werden – evtl. verbunden mit einer gleichzeitigen Vergrößerung der Wohnfläche – um so die Anzahl der erforderlichen Stellplätze und die damit einhergehende Versiegelung von Grund und Boden zu verringern. Auch würden damit nicht so viele öffentliche Parkmöglichkeiten entlang der Grundstücksgrenze zur Straße wegfallen müssen. Das angedachte, zurückgesetzte Dachgeschoss mit Pultdach findet wenig Gefallen; hier würde sich ein für die Waldstraße typisches Satteldach – evtl. mit Dacherkern oder Zwerchhäusern – besser in das Ortsbild einfügen.

 

Um das Einfügen in die nähere Umgebung besser beurteilen zu können, sollten zukünftige Antragsunterlagen um entsprechende dreidimensionale Ansichten – auch der Umgebungsbebauung und des Waldhangs – ergänzt werden.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach dem aktuellen FNP der Gemeinde als WA (Allgemeines Wohngebiet) eingestuft. Eine Beurteilung der Bebaubarkeit richtet sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

 

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen die Umsetzung des Bebauungsvorschlags keine Bedenken, die Vorgaben des § 34 BauGB werden eingehalten.

 

Einzig die Frage nach dem – überaus wichtigen – Einfügegebot könnte Probleme aufwerfen. So gut wie alle Häuser nördlich der Waldstraße stehen mit der Firstrichtung parallel zur Straße und sind mit Satteldächern ausgestattet. Von der Straße aus sind, durch den aufsteigenden Waldhang nach Süden, meistens 2 Geschosse sichtbar. Das 3. Geschoss befindet sich innerhalb der Satteldächer, mit mehr oder weniger üppigen Dacherkern, Zwerchhäusern oder sogar Anbauten versehen. Die Ausnahme hiervon stellen die Mehrfamilienhäuser an der Einmündung in die Birkenallee dar, bei diesen sind von der Straße aus 3 Geschosse sichtbar und das 4. Geschoss befindet sich im teilweise zurückversetzen Dachgeschoss mit Walmdach.

 

Ein Einfügen in die nähere Umgebung scheint dennoch gegeben, da durch das zurückspringende 4. Geschoss die sichtbare Straßenfront des Gebäudes nicht so wuchtig erscheint wie bei einem typischen viergeschossigen Bau und mit einer Begrenzung der Firsthöhe, dem höchsten Punkt des Pultdaches, die allgemeine Höhenentwicklung in der Waldstraße gewahrt werden kann.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen