Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung seiner nachfolgenden Beschlüsse, die mit ihrem vollen Wortlaut wiedergegeben werden, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. 47/1 in der Sitzung am 16.09.2017:

Zu prüfen sind mögliche Raumprogramme im Kontext Wohnen (Wohnen kombiniert mit Kita und reines Wohnen) in Zusammenhang mit einer gemeinsamen Nutzung der Tiefgarage.

 

Beschluss Nr. 47/2 in der Sitzung am 16.09.2017:

Zur Lösung der Stellplatzfrage soll die Tiefgaragenlösung favorisiert und weiter verfolgt werden.

 

Beschluss Nr. 47/3 in der Sitzung am 16.09.2017:

Der Veranstaltungsraum soll nicht mehr als 200 Personen fassen können, um nicht unter die Versammlungsstättenverordnung zu fallen.

 

 

Darüber hinaus darf auch die Dokumentation, die über die in nichtöffentlicher Sitzung am 16.09.2017 erfolgte Klausurtagung erstellt worden ist, offen behandelt werden. Die Verwaltung hat die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren.


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Die drei Beschlüsse wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2017 (Klausurtagung in Weisendorf) gefasst. Sie betreffen das für die künftige Nutzung des gemeindlichen Anwesens Hauptstraße 7 zu entwickelnde Konzept, das dem Modernisierungsgutachten zugrunde zu legen ist.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden