Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth beteiligt sich grundsätzlich und vorbehaltlich einer Förderzusage der Regierung von Mittelfranken an der Generalsanierung des fünfgruppigen Kindergartens der Katholischen Kirchenstiftung Maria Heimsuchung, Bubenreuth.

 

Vorbehaltlich der zusätzlichen Förderung durch das Sonderförderprogramm des Bundes übernimmt die Gemeinde Bubenreuth 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.850.000 Euro.

 

Für den Fall, dass der staatliche Zuwendungsgeber seinen Zuschuss in der Bindungsfrist von 25 Jahren ganz oder teilweise zurückfordern sollte, behält sich die Gemeinde den Rückgriff auf die Katholische Kirchenstiftung Maria Heimsuchung vor.

 

Der für den Kindergarten St. Marien festgesetzte Bedarf von 125 Betreuungsplätzen wird bestätigt.

 

Die katholische Kirchenstiftung wird gebeten, rechtzeitig Planungen mit Kostenschätzungen vorzulegen, damit die Gemeinde die staatlichen Fördermittel beantragen kann.

 

Der Beschluss unter TOP 11 in der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2016 wird aufgehoben.

 


Nach der letzten Gemeinderatssitzung vom 11.07.2017, in der ein Änderungsbeschluss zurückgestellt wurde, gab es ein weiteres Gespräch mit dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, das dabei aber von seiner bekannten Position über die Frage der Kostenteilung nicht abgerückt ist.

 

Die Angelegenheit wurde auch mit dem Zuwendungsgeber, der Regierung von Mittelfranken, besprochen, woraus sich folgende neue Aspekte ergeben:

 

Der für Bubenreuth unter Berücksichtigung der individuellen gemeindlichen Finanzkraft maßgebliche Fördersatz für das laufende Jahr beträgt 55 % der förderfähigen Kosten und liegt damit über dem der Vorjahre.

 

Der Bund hat ein Sonderförderprogramm für Kindertagesstätten aufgelegt, mit dem der vom Land festgelegte Fördersatz unter bestimmten Voraussetzungen um 35 Prozentpunkte beaufschlagt werden kann. Zwar ist Ziel des Programms in erster Linie die Schaffung neuer Betreuungsplätze bzw. der Neubau von Kindertageseinrichtungen, aber es können auch sehr dringende Sanierungen in das Programm aufgenommen werden. Dazu müsste das Landratsamt Erlangen-Höchstadt der Gemeinde Bubenreuth schriftlich bestätigen, dass die Sanierung des Katholischen Kindergartens so dringend ist, dass ohne Sanierung in den nächsten Jahren die Betriebserlaubnis in Gefahr gerät. Bei einer Antragstellung im Jahr 2017 würden wir somit also 90 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten erhalten. Das Landratsamt haben wir zwischenzeitlich kontaktiert, seine Äußerung steht momentan noch aus.

 

Bei Baukosten in Höhe von 2.200.000 Euro und förderfähigen Kosten von 1.800.000 Euro würde sich die Zuwendung durch Freistaat und Bund auf 1.620.000 Euro belaufen. Bei Zusage der Gemeinde zur Übernahme von 100 % der förderfähigen Kosten, wie von dem Erzbischöflichen Ordinariat gefordert, beläuft sich der von der Gemeinde Bubenreuth zu tragenden Eigenanteil dann auf 180.000 Euro.

 

In der anschließenden Diskussion begrüßen die Gemeinderäte die Beteiligung der Gemeinde an der Generalsanierung des Kindergartens. Positiv bewertet wird die Deckelung der Kosten auf 1.800.000 Euro, die Gemeinderäte bringen jedoch auch zum Ausdruck, dass die Katholische Kirche bei den Sanierungsmaßnahmen auf die Kosten achten solle.

 

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen