Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth beteiligt sich
grundsätzlich und vorbehaltlich einer Förderzusage der Regierung von
Mittelfranken an der Generalsanierung des fünfgruppigen Kindergartens der Katholischen
Kirchenstiftung Maria Heimsuchung, Bubenreuth.
Vorbehaltlich der zusätzlichen Förderung
durch das Sonderförderprogramm des Bundes übernimmt die Gemeinde Bubenreuth
100 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.850.000 Euro.
Für den Fall, dass der staatliche
Zuwendungsgeber seinen Zuschuss in der Bindungsfrist von 25 Jahren ganz
oder teilweise zurückfordern sollte, behält sich die Gemeinde den Rückgriff auf
die Katholische Kirchenstiftung Maria Heimsuchung vor.
Der für den Kindergarten St. Marien festgesetzte
Bedarf von 125 Betreuungsplätzen wird bestätigt.
Die katholische Kirchenstiftung wird gebeten,
rechtzeitig Planungen mit Kostenschätzungen vorzulegen, damit die Gemeinde die staatlichen
Fördermittel beantragen kann.
Der Beschluss unter TOP 11 in der
Gemeinderatssitzung vom 16.02.2016 wird aufgehoben.
Nach
der letzten Gemeinderatssitzung vom 11.07.2017, in der ein Änderungsbeschluss
zurückgestellt wurde, gab es ein weiteres Gespräch mit dem Erzbischöflichen
Ordinariat Bamberg, das dabei aber von seiner bekannten Position über die Frage
der Kostenteilung nicht abgerückt ist.
Die
Angelegenheit wurde auch mit dem Zuwendungsgeber, der Regierung von
Mittelfranken, besprochen, woraus sich folgende neue Aspekte ergeben:
Der
für Bubenreuth unter Berücksichtigung der individuellen gemeindlichen
Finanzkraft maßgebliche Fördersatz für das laufende Jahr beträgt 55 % der
förderfähigen Kosten und liegt damit über dem der Vorjahre.
Der
Bund hat ein Sonderförderprogramm für Kindertagesstätten aufgelegt, mit dem der
vom Land festgelegte Fördersatz unter bestimmten Voraussetzungen um 35 Prozentpunkte
beaufschlagt werden kann. Zwar ist Ziel des Programms in erster Linie die
Schaffung neuer Betreuungsplätze bzw. der Neubau von Kindertageseinrichtungen,
aber es können auch sehr dringende Sanierungen in das Programm aufgenommen
werden. Dazu müsste das Landratsamt Erlangen-Höchstadt der Gemeinde Bubenreuth
schriftlich bestätigen, dass die Sanierung des Katholischen Kindergartens so
dringend ist, dass ohne Sanierung in den nächsten Jahren die Betriebserlaubnis
in Gefahr gerät. Bei einer Antragstellung im Jahr 2017 würden wir somit also
90 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten erhalten. Das Landratsamt haben
wir zwischenzeitlich kontaktiert, seine Äußerung steht momentan noch aus.
Bei
Baukosten in Höhe von 2.200.000 Euro und förderfähigen Kosten von
1.800.000 Euro würde sich die Zuwendung durch Freistaat und Bund auf
1.620.000 Euro belaufen. Bei Zusage der Gemeinde zur Übernahme von
100 % der förderfähigen Kosten, wie von dem Erzbischöflichen Ordinariat
gefordert, beläuft sich der von der Gemeinde Bubenreuth zu tragenden
Eigenanteil dann auf 180.000 Euro.
In der
anschließenden Diskussion begrüßen die Gemeinderäte die Beteiligung der
Gemeinde an der Generalsanierung des Kindergartens. Positiv bewertet wird die
Deckelung der Kosten auf 1.800.000 Euro, die Gemeinderäte bringen jedoch auch
zum Ausdruck, dass die Katholische Kirche bei den Sanierungsmaßnahmen auf die
Kosten achten solle.
Sodann
wird folgender Beschluss gefasst:
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |