Beschluss: Kenntnis genommen

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.03.2017 wurden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Bubenreuth verabschiedet. Nachdem in der Haushaltssatzung Kreditaufnahmen vorgesehen sind, bedarf sie insoweit gemäß Art. 71 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) der Genehmigung durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt.

 

Dieses teilte der Gemeinde mit Schreiben vom 24.05.2017 mit, dass von der in Höhe von 1.000.000 Euro eingeplanten Kreditaufnahme ein Teilbetrag von 324.420 Euro nicht mit Art. 71 Abs. 1 GO vereinbar sei. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung sind Kreditaufnahmen nur für Investitionen- bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen zulässig. Da im Haushaltsplan 2017 neben der Kreditaufnahme gleichzeitig eine Zuführung zur Rücklage in Höhe von 324.420 Euro vorgesehen ist, diene dieser Betrag lediglich zur Erhöhung der liquiden Mittel und nicht zur Finanzierung von Investitions- bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund sei die Kreditaufnahme um 324.420 Euro zu kürzen.

 

Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme zur Teilversagung der Kreditaufnahme darauf hingewiesen, dass mit der im Haushalt 2017 eingeplanten Zuwendung aus der Städtebauförderung für die Maßnahme Hauptstraße 7 nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Stand erst im Jahr 2018 zu rechnen sei. Diese Minderung der Einnahmen im Haushalt 2017 um 250.000 Euro müsse durch eine um diesen Betrag höhere als bisher vorgesehene Kreditaufnahme ausgeglichen werden, was bei der Kürzung der Kreditermächtigung berücksichtigt werden möge.

 

Mit Bescheid vom 21.07.2017 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt daraufhin die Kreditermächtigung in Höhe von 925.580 Euro genehmigt und für den Teilbetrag von 74.420 Euro versagt.

 

Da es sich um eine Teilgenehmigung handelt, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat über die zu ändernden Teile der (noch nicht in Kraft gesetzten) Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans beschließt.

 

GRM Meyer gibt für die Fraktion Freie Wähler folgende Stellungnahme dazu ab:

 

Das Landratsamt hat der Gemeinde Bubenreuth mit Schreiben vom 24.05.2017 mitgeteilt, dass von der geplanten Kreditaufnahme von 1.000.000 Euro der Teilbetrag von 324.420 Euro nicht mit Art. 71 Abs. 1 GO vereinbar sei. Der damit erforderlichen Änderung des Haushalts 2017 würde die Fraktion der FW in vollem Umfang zustimmen. Nicht zustimmen werden die FW jedoch der Erhöhung der Kreditaufnahme um 250.000 Euro wegen fehlender Zuwendungen aus der Städtebauförderung, auch wenn das Landratsamt diese Erhöhung aufgrund der Stellungnahme der Gemeinde genehmigt hat.

 

In der anschließenden, ausführlichen Diskussion weist Tobias Zentgraf darauf hin, dass sich diese Änderung nicht mit dem Bescheid des Landratsamtes deckt und deshalb der Bescheid angefochten werden müsste.

 

 

Die Fraktion Freie Wähler stellt folgenden Antrag:

 

Wir stellen daher den Antrag, die 250.000 Euro im Vermögenshaushalt 2017 als Einnahmen zu belassen und als Haushaltsrest in das Jahr 2018 zu übertragen und die genannten Beträge in der Beschlussvorlage entsprechend anzupassen:

 

TOP 51.1: In § 1 der Haushaltssatzung wird der Betrag für die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts von 3.270.320 Euro auf 3.195.900 Euro geändert.

TOP 51.1: In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme von 1.000.000 Euro auf 675.580 Euro geändert.

TOP 51.2: Die Haushaltsstelle 1.6100.3610 (Investitionszuweisungen aus der Städtebauförderung) verbleibt bei 250.000 Euro.

TOP 51.2: Bei Haushaltsstelle 1.9121.3766 (Kreditaufnahme) wird der Ansatz von 1.000.000 Euro auf 675.580 Euro reduziert.

 

 

Der Vorsitzende lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen.

 


Anwesend:

15

/ mit

4

gegen

11

Stimmen

 

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)