Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubenreuth nimmt von der Jahresrechnung 2016 Kenntnis und beauftragt den
Rechnungsprüfungsausschuss, sie zu prüfen.
Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2016 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Sie wird nach Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat nachfolgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |