Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der unter dem vorangegangenen Unterpunkt vorab gefassten Beschlüsse den von der IVS Ingenieurbüro GmbH in Kronach ausgearbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Bubenreuth-Nord“ in der Fassung vom 25.07.2017 als Satzung.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zusammen mit der Genehmigung der im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB betriebenen 3. Änderung des Flächennutzungsplans bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung und des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 


Die Behandlung der Stellungnahme der Deutschen Bahn erfordert – wie sich dies aus dem vorangegangenen Beschluss unter TOP 43.1 ergibt – eine nochmalige Änderung am Entwurf des Bebauungsplans. Die Änderungen machen jedoch entgegen dem Wortlaut des § 4a Abs. 3 BauGB keine neuerliche Auslegung erforderlich, da die Änderungen ja gerade auf Anregung der Bahn erfolgten und Dritte davon abwägungsrelevant nicht berührt sind (Verkleinerung des Geltungsbereichs) bzw. sie nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf schon enthaltenen Festsetzungen bedeuten (Bemaßung des Wegs). Die Verkleinerung des Geltungsbereichs hat insbesondere auch keinen materiellen Regelungsgehalt, denn sie „befreit“ bisher überplante Flächen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (siehe hierzu Krautzberger in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar zum BauGB, RN. 20 und 21).

 

Auf ein neuerliches Verfahren zur Änderung des Entwurfs (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) und folglich auf eine erneute Auslegung kann verzichtet werden.

 

Der Bebauungsplan kann vielmehr nun als Satzung beschlossen werden.

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen