Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid bzgl. der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/874, Am Sandberg 31a, wird erteilt, da anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung nicht entgegensteht. Diesbezügliche Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ werden gewährt.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ und entspricht nicht dessen Festsetzungen.

 

Der Bebauungsplan Südhang soll überarbeitet werden, ein Aufstellungsbeschluss dazu ist bereits seit längerem gefasst. So weit erkenntlich, hält das geplante Bauvorhaben die künftigen Festsetzungen der in Planaufstellung befindlichen Bebauungsplanänderung ein und das gemeindliche Einvernehmen könnte auf dieser Basis erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen