Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erteilt Auftrag auf das Angebot Nr. 351465 vom 03.07.2017 der Firma HOLTEN GmbH & Co. KG, Postfach 52, 83094 Brannenburg, zur Lieferung eines Streugutlagersilos mit 50 m³ Inhalt und Zubehör, so wie in dem o.g. Angebot näher beschrieben, zum Angebotspreis von 23.710,75 Euro brutto.

 


Der Artikel 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes erlegt den Gemeinden eine Räum- und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage auf. Somit ist der Winterdienst Teil der allgemeinen Straßenreinigungspflicht. Die Umsetzung erfolgt durch den gemeindlichen Bauhof.

 

Nach den Aufzeichnungen des Bauhofs müssen hierfür jährlich ca. 100 Tonnen Salz vorgehalten werden; der tatsächliche Verbrauch variiert dann je nach Wetterlage. Bisher wurde die in etwa vorzuhaltende Streusalzmenge während des Jahres zu günstigen Konditionen gekauft und im Nürnberger Hafen bei einem Betrieb zwischengelagert. Dies hatte den Vorteil, dass wir nicht nur rein auf dem Papier die benötigte Menge zur Verfügung hatten, sondern das Salz „gehörte uns“ und lag tatsächlich abrufbereit vor. Allerdings gab es auch bei dieser Methode verschiedene Nachteile: Dies betraf etwa die hohen Transport- und Lagerkosten und den Transport des Salzes von Nürnberg nach Bubenreuth (Terminschwierigkeiten). Zwischenzeitlich hat auch noch die mit der Lagerung und dem Transport betraute Firma Insolvenz angemeldet und steht nicht mehr zur Verfügung, auch unser Salzvorrat ist „verschwunden“ und die Gemeinde musste beim Insolvenzverwalter Forderungen anmelden.

 

Aus den oben dargelegten Gründen soll daher ein Streusalzsilo mit einem Fassungsvermögen von 50 m³, das entspricht etwa 60 Tonnen Salz, angeschafft werden (die Salzlagerhalle kann nur rund 25 Tonnen aufnehmen, was für eine Streuperiode nicht ausreicht). Damit wäre die Gemeinde bei sorgfältiger Beschaffungsstrategie unabhängiger vom jahreszeitlichen Angebot des Marktes. Die zur Beschaffung des Silos notwendigen Mittel sind bereits im Haushalt eingestellt.

 

Es wurden mehrere Angebote eingeholt (siehe Anlage) und auf ihre Tauglichkeit für den gemeindlichen Einsatz geprüft. Die Verwaltung empfiehlt die Beschaffung des „Holten Streugutlagersilo 50 300 4x3 GFK“ (Angebotes Nr. 1), der den gestellten Anforderungen am besten entspricht und zudem ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.

 

Für die Errichtung des notwendigen Fundamentes werden zusätzlich noch Kosten in Höhe von etwa 8.500,00 Euro brutto anfallen.

 

GRM Sprogar regt an, den oberen Teil des Salzsilos zu gestalten, z.B. mit dem Gemeindewappen.

 

GRM G. Dirsch hinterfragt die Salzstreuung und schlägt vor, diese einzuschränken.

Der Vorsitzende informiert, dass von der Verwaltung eine Prioritätenliste für die Salzstreuung erstellt wurde, nach der über 10 km Straße mit Priorität zu räumen seien. Priorität bei der Salzstreuung habe die Busspur.

 

GRM Schäfer weist darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei.

 

Anschließend fasst der Gemeinderat nachfolgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

3

Stimmen