Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid bzgl. der Errichtung einer Wohnanlage mit ca. 65 Wohneinheiten, einem zweigruppigen Kindergarten und Tiefgaragenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 157, 157/2 und 157/4, Nähe Schönbacher Straße/Willi-Hönekopp-Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt:

 

1.    Die Erschließung, insbesondere mit Wasser, Kanal und öffentlichen Verkehrsflächen muss gesichert und geeignet sein, die zusätzliche Zahl von Wohneinheiten und Gewerbeflächen aufzunehmen; dies kann momentan noch nicht verbindlich bestätigt werden.

2.    Die Vorstellungen der Gemeinde bezüglich der Realisierung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur inkl. dem zu erwartenden Baustellenverkehr sind einvernehmlich unter Einbeziehung eines Verkehrsplaners zu regeln.

3.    Die Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth ist einzuhalten; den Belangen der Zweiradfahrer ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen (Anzahl und Ausgestaltung von Fahrradabstellplätzen etc.)

4.    Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

5.    Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind nach Möglichkeit einzuhalten.

6.    Die Berücksichtigung des geförderten (sozialen) Wohnungsbaus durch die Errichtung von geförderten Mietwohnungen wird ausdrücklich begrüßt.

7.    Der eventuell noch einzureichende Antrag auf Baugenehmigung ist im Gemeinderat zu behandeln.

 


Die für die Baumaßnahmen vorgesehenen Grundstücke liegen in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, das im aktuellen Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt ist. Mögliche Baumaßnahmen richten sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB.

 

Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um Neubaumaßnahmen auf bisher unbebautem Grund sowie Baumaßnahmen auf einem durch Abbruch wieder bebaubar gemachten Grund. Eine Verletzung der Vorgaben des § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ ist nicht zu erkennen.

 

Die Verwaltung vertritt – entgegen der Auffassung des Landratsamtes – die Meinung, dass es für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich nicht darauf ankommt, ob etwa die Darstellungen eines Flächennutzungsplanes eingehalten werden oder nicht. Dieser Frage kommt aber erhebliche Bedeutung zu – und stellt in vielen Bereichen des Gemeindegebietes immer wieder ein Problem dar – da das Landratsamt auch für jedes einzelne Baugrundstück auf der Einhaltung der 50:50-Mischung Gewerbe-Wohnen besteht, allenfalls bereit ist, dieses Verhältnis auf etwas 30:70 zu reduzieren. Eine Entscheidung hierzu durch die Baugenehmigungsbehörde bei dem ebenfalls zur Diskussion stehenden Nachbargrundstück steht jedenfalls noch aus.

 

Eine weitere wichtige Voraussetzung zur Zulässigkeit des geplanten Vorhabens ist die gesicherte Erschließung. Wenn man bedenkt, dass hier 65 neue Wohneinheiten und ein Kindergarten entstehen sollen, kommt natürlich sofort die Frage nach der erforderlichen Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur auf. Die Wasserleitungen, die Kanäle und die Straßen und Gehwege gehören zu den ältesten nach 1945 erbauten Einrichtungen und befinden sich einem dementsprechenden Zustand und einer den damaligen Verhältnissen angepassten Dimensionierung. Momentan laufen Untersuchungen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro, um Zustand und Leistungsfähigkeit der Anlagen auf ihre Eignung für eine verdichtete Bebauung mit der entsprechenden Schaffung von Wohneinheiten hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist auch die örtliche Verkehrsinfrastruktur mit zu bedenken, da dringend eine Anbindung des geplanten Radweges entlang der Bahntrasse vom Mausloch Richtung Norden an das bestehende Straßennetz der Gemeinde benötigt wird.

 

Da es sicher im Interesse der Gemeinde liegt, dringend benötigten Wohnraum gerade im Segment der geförderten Mietwohnungen im Rahmen der Nachverdichtung bzw. Nutzung der vorhandenen Ressourcen auch ohne die zusätzliche Versiegelung von Grund und Boden zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung, mit entsprechenden Auflagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

In der Beratung wird deutlich, dass die Mitglieder des Gemeinderates die Schaffung von gefördertem (sozialem) Wohnraum begrüßen. Um das Ortsbild nicht zu sehr zu beinträchtigen und um auf das historisch gewachsene Erscheinungsbild der Geigenbauersiedlung Rücksicht zu nehmen, würden jedoch anstelle der derzeit im Planungskonzept vorgesehenen Flachdächer Satteldächer bevorzugt werden.

 

Gerade bei dieser Baumaßnahme wird die Einhaltung der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth als absolut notwendig und essentiell erachtet. In diesem Zusammenhang wird auf die bereits jetzt sehr angespannte Verkehrssituation in der Schönbacher Straße hingewiesen.

 

Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden, gegenüber dem Verwaltungsvorschlag geänderten und ergänzten,


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme