Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 15

Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid bzgl. der Errichtung einer Wohnanlage mit 53 Wohneinheiten und Tiefgaragenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 157 und 157/2, Nähe Willi-Hönekopp-Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 


Die für die Baumaßnahmen vorgesehenen Grundstücke liegen in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, das im aktuellen Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt ist. Mögliche Baumaßnahmen richten sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB.

 

Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um Neubaumaßnahmen auf bisher unbebautem Grund. Eine Verletzung der Vorgaben des § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ ist nicht zu erkennen.

 

Die Verwaltung vertritt – entgegen der Auffassung des Landratsamtes – die Meinung, dass es für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich nicht darauf ankommt, ob etwa die Darstellungen eines Flächennutzungsplanes eingehalten werden oder nicht. Dieser Frage kommt aber erhebliche Bedeutung zu und sie stellt in vielen Bereichen des Gemeindegebietes immer wieder ein Problem dar, da das Landratsamt auch für jedes einzelne Baugrundstück auf der Einhaltung der 50:50-Mischung Gewerbe/Wohnen besteht und allenfalls bereit ist, dieses Verhältnis auf etwas 30:70 zu reduzieren. Eine Entscheidung hierzu durch die Baugenehmigungsbehörde bei dem ebenfalls zur Diskussion stehenden Nachbargrundstück steht jedenfalls noch aus.

 

Eine weitere wichtige Voraussetzung zur Zulässigkeit des geplanten Vorhabens ist die gesicherte Erschließung. Wenn man bedenkt, dass hier 53 neue Wohneinheiten entstehen sollen, zuzüglich zu den auf dem Nachbargrundstück bereits mit Vorbescheid beantragten 15 neuen Wohneinheiten plus Gewerbeflächen, kommt natürlich sofort die Frage nach der erforderlichen Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur auf. Die Wasserleitungen, die Kanäle und die Straßen und Gehwege gehören zu den ältesten nach 1945 erbauten Einrichtungen und befinden sich in einem dementsprechenden Zustand und einer den damaligen Verhältnissen angepassten Dimensionierung. Momentan laufen Untersuchungen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro, um Zustand und Leistungsfähigkeit der Anlagen auf ihre Eignung für eine verdichtete Bebauung mit der entsprechenden Schaffung von Wohneinheiten hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist auch die örtliche Verkehrsinfrastruktur mit zu bedenken, da dringend eine Anbindung des geplanten Radweges entlang der Bahntrasse vom Mausloch Richtung Norden an das bestehende Straßennetz der Gemeinde benötigt wird.

 

Da es sicher im Interesse der Gemeinde liegt, dringend benötigten Wohnraum im Rahmen der Nachverdichtung bzw. Nutzung der vorhandenen Ressourcen auch ohne die zusätzliche Versiegelung von Grund und Boden zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung, mit entsprechenden Auflagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Michael Franz, Leiter des Bauamts, informiert, das Landratsamt fordere keine Aufstellung eines Bebauungsplans, da das Grundstück als eine Baulücke im unbeplanten Innenbereich zu sehen sei.

Die Kapazität der Abwasserkanäle für die zusätzlichen Wohneinheiten scheint ausreichend dimensioniert, eine schriftliche Stellungnahme von Seiten des Ingenieurbüros steht aber noch aus.

 

In der Diskussion bringen die Gemeinderäte zum Ausdruck, dass sie die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum begrüßen. Positiv bewertet wird, dass im alten Höfner-Gebäude Wohnungen untergebracht werden sollen und dieses somit erhalten bliebe.

 

Die Mitglieder des Gemeinderats äußern Bedenken wegen der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf das Ortsbild. Die geplanten Bauwerke seien zu massiv und fügten sich nicht in die Umgebung ein; die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse scheinen nicht gewahrt zu sein. Es wird gewünscht, bei der Bebauung auf das historisch gewachsene Erscheinungsbild der Geigenbauersiedlung Rücksicht zu nehmen.

 

Auch werden die in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) überschritten.

 

Gerade bei dieser Baumaßnahme wird wegen der angespannten Verkehrssituation in der Schönbacher Straße die Einhaltung der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth als absolut notwendig und essentiell erachtet und die Vorstellungen der Gemeinde bezüglich der Realisierung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur sind einvernehmlich zu regeln.

 

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

15

/ mit

0

gegen

15

Stimmen

 

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)