Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erteilt Auftrag auf das Angebot der Firma LivingData vom 03.07.2017 zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes und bestellt diese gleichzeitig zum Informationssicherheitsbeauftragten.


Am 30.12.2015 ist das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) in Kraft getreten. Art. 8 BayEGovG fordert, die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Art. 7 des Bayerischen Datenschutzgesetzes zu gewährleisten und die erforderlichen Informationssicherheitskonzepte (ISK) zu erstellen.

 

Dazu müssen u.a. alle Kommunen in Bayern bis zum 1. Januar 2018 einen Informationssicherheitsbeauftragten bestellen und den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (Konzept) zur dauerhaften Gewährung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und auch zu betreiben.

 

Informationssicherheitskonzepte sollten Verfahrensweisen und Regeln organisationsindividuell langfristig sicherstellen. Aus diesem Grunde ist für jede Gemeinde ein eigenes Informationssicherheitskonzept zu erstellen. Dabei ist nicht nur auf informationstechnische Systeme, sondern auch auf allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen einzugehen. Das beginnt beim Thema Gebäudesicherheit, setzt sich über die Themen wie Datenschutz, Schulungen, Richtlinien, externe Dienstleister fort und endet nicht zwingend beim Thema IT-Sicherheit.

 

Auf dem Markt gibt es verschiedene Standards zur Informationssicherheit, wie ISO27001, den IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ISIS12 oder VDS3473. Für Gemeinden unserer Größenordnung empfehlen die meisten Fachleute VDS3473. Mit diesem Verfahren erreicht man mit einem überschaubaren Aufwand eine möglichst hohe Sicherheit.

 

Die Firma LivingData bietet als Tochterfirma der AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern) im Rahmen eines Projekts an, sowohl die Beratungsleistung zur Erstellung und Einführung des Informationssicherheitskonzeptes zu erbringen als auch die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten zu übernehmen. Das Projekt, das auch die erforderliche Unterweisung und Schulung des Personals umfasst, wird von der LivingData über drei Jahre begleitet. Danach kann sich die Gemeinde Bubenreuth entscheiden, selbst einen Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen.

 

Die Kosten belaufen sich laut Angebot vom 03.07.2017 auf 641.41 Euro monatlich und somit über die gesamte Projektdauer von drei Jahren auf insgesamt 23.090,76 Euro.

 

Mit der Einführung des ISK betritt die Verwaltung in den Arbeitsbereichen Datenschutz, IT- und Informationssicherheit Neuland. Aus diesem Grund benötigt sie einen seriösen Partner, der die Gewähr dafür bietet, dass er ein sinnvolles und handhabbares Konzept für eine Gemeinde unserer Größenordnung entwickelt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die LivingData mit der Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes inklusive Stellung eines Informationssicherheitsbeauftragten zu beauftragen. Für LivingData spricht im übrigen auch, dass die Gemeinde fast ausschließlich Programme der AKDB bzw. der LivingData einsetzt.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen