Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 06.06.2017 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert das im Dezember 2014 geborene Kind für das gesamte Kindergartenjahr 2017/18 mit dem Gewichtungsfaktor 2,0, wenn es zu Beginn des Kindergartenjahres in den Kindergarten aufgenommen wird.

 

 


Sachverhalt:

 

Besucht ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Kindergarten, steht diesem dafür eine Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gesetzlich zu. Der Gewichtungsfaktor reduziert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch auf den Regelfaktor 1,0, sobald das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.

 

Es bleibt den Gemeinden jedoch unbenommen, die Förderung mit dem Faktor 2,0 über das gesamte Kindergartenjahr und über das vollendete dritte Lebensjahr des Kindes beizubehalten. Auf entsprechende Anträge der Kindergartenträger hin hat die Gemeinde diese freiwillige Förderung nach folgenden Maßgaben gewährt:

 

Bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 wurden alle in einen Kindergarten als noch nicht Dreijährige aufgenommenen Kinder – die also erst im weiteren Verlauf des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollendet haben – für das gesamte Kindergartenjahr mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 wird nur noch für Kinder, die ab 30.11. ihr drittes Lebensjahr vollenden, diese freiwillige Förderung gewährt.

 

Die katholische Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ hat nun mit Schreiben vom 06.06.2017 die freiwillige Förderung im Kindergartenjahr 2017/2018 für ein Kind beantragt, das das dritte Lebensjahr im Dezember 2017 vollendet.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat:

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen