Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

Satzung der Gemeinde Bubenreuth

zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl S. 70), erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende

 

 

Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Bubenreuth – Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung – vom 13. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.01.2015, wird wie folgt geändert:

 

In § 5 Abs. 2 wird der Betrag „2,80 Euro“ durch den Betrag „2,90 Euro“ ersetzt.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2017 in Kraft.

 

 

 

(Ausfertigung)

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung wird für die Teilnahme an der Mittagverpflegung für jedes bestellte Essen eine Gebühr von 2,80 € erhoben. Bei diesem Betrag handelt es sich um die von der Cateringfirma abgerechneten Kosten, die somit an die Eltern nur durchgereicht werden.

 

Uns wurde von der Cateringfirma mitgeteilt, dass die Kosten für ein Mittagessen ab dem 01.09.2017 auf 2,90 € angehoben werden. Aus diesem Grund ist auch § 5 Abs. 2 der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung zu ändern.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen