Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das geplante Mehrfamilienhaus fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert und weder gesunde Wohnverhältnisse noch das Ortsbild werden beeinträchtigt. Die Vorgaben der BayBO als auch die Belange der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung müssen beachtet werden.

 

Sollten die o.g. Bedingungen durch die Bauantragsteller eingehalten werden, dann kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. Eine abschließende Stellungnahme kann aber erst nach Vorliegen der kompletten Bauantragsunterlagen abgegeben werden.

 


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan; gem. dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth ist es als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Einschlägige Vorgaben für eine Bebauung liefert der § 34 BauGB.

 

Nach Meinung der Verwaltung würde sich das geplante Mehrfamilienhaus in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert und weder gesunde Wohnverhältnisse noch das Ortsbild werden beeinträchtigt. Selbstverständlich müssen sowohl die Vorgaben der BayBO als auch die Belange der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung beachtet werden.

 

Werden die o.g. Bedingungen durch die Bauantragsteller eingehalten, dann sollte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen