Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt das Folgende zur Kenntnis:

 

Es liegt ein Kaufangebot der Eigentümerin des Grundstücks Fl.-Nr. 485/251, Sudetenstraße 16, vor. Sie möchte von dem direkt an ihr Grundstück anschließenden Wegegrundstück Fl.-Nr. 485/264 eine Teilfläche von ca. 25 m² erwerben. Bei dem Weg handelt es sich um einen schmalen, nicht ausgebauten Wohnweg, der lediglich dem Zugang zu den Gärten einiger Anwohner der Sudetenstraße führt. Auch mit dem Verkauf der o.g. Teilfläche wäre der Weg weiterhin durch die Anwohner benutzbar.

 

Nach kurzer Diskussion wird einstimmig festgehalten, dass gegen einen Verkauf keine Bedenken bestehen. Die Kaufpreisbemessung und das Prozedere haben der üblichen kommunalen Vorgehensweise zu entsprechen.

 

 

Von Seiten der anwesenden Bauausschussmitglieder werden keine Anfragen gestellt.