Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid bzgl. der Erweiterung, Sanierung und Teilnutzungsänderung in Wohnraum, Errichtung von Anbauten und Stellplätzen des bestehenden Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/4, Schönbacher Straße 56, wird das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt:

 

  1. Die Erschließung, insbesondere mit Wasser, Kanal und öffentlichen Verkehrsflächen muss gesichert und geeignet sein, die zusätzliche Zahl von Wohneinheiten und Gewerbeflächen aufzunehmen; dies kann momentan noch nicht verbindlich bestätigt werden.
  2. Die Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth ist einzuhalten; die Belange des § 3 Abs. 5 (Zweiradabstellplätze) sind hierbei ausreichend zu berücksichtigen.
  3. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.
  4. Die Vorstellungen der Gemeinde bezüglich der Realisierung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur sind einvernehmlich zu regeln.

Sachverhalt:

 

Das für die Baumaßnahmen vorgesehene Gebäude umfasst einen großen Teil der Anlagen der ehemaligen Fabrikationsgebäude der Firma Höfner. Es besteht für dieses Gebiet kein Bebauungsplan, nach dem aktuellen Flächennutzungsplan ist es als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Mögliche Baumaßnahmen richten sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB.

 

Bei den vorgesehenen Baumaßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, eine Verletzung der Vorgaben des § 34 BauGB ist deswegen nicht zu erkennen. Lediglich auf Grund der überwiegend zum Wohnen vorgesehenen Nutzung könnte sich die Frage nach den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse stellen.

 

Die Verwaltung vertritt, entgegen der Auffassung des Landratsamtes, die Meinung, dass es für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich nicht darauf ankommt ob etwa die Festlegungen eines Flächennutzungsplanes eingehalten werden oder nicht. Dieser Frage kommt aber erhebliche Bedeutung zu – und stellt in vielen Bereichen des Gemeindegebietes immer wieder ein Problem dar – das das Landratsamt auch für jedes einzelne Baugrundstück auf der Einhaltung der 50:50-Mischung Gewerbe-Wohnen besteht, allenfalls bereit ist, dieses Verhältnis auf etwas 30:70 zu reduzieren. Im konkret vorliegenden Fall ist es zwar gelungen, dieses Verhältnis auf 76:24 zu bringen, ein gewisser Unsicherheitsfaktor diesbezüglich besteht aber trotzdem noch. Die Verwaltung hat sich deshalb wegen einer Anfrage zu einem weiteren Bauvorhaben auf unbebauten Grundstücken in diesem Areal an das Landratsamt gewandt mit der Bitte, diesen Sachverhalt eindeutig zu klären.

 

Eine weitere wichtige Voraussetzung zur Zulässigkeit des geplanten Vorhabens ist die gesicherte Erschließung. Wenn man bedenkt, dass alleine in diesem Bestandsgebäude 15 neue Wohneinheiten plus Gewerbeflächen entstehen sollen – hierbei ist die ebenfalls noch zur Bebauung anstehende Freifläche in unmittelbarer Nachbarschaft des Baugrundstücks noch gar nicht eingerechnet – kommt natürlich sofort die Frage nach der erforderlichen Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur auf. Die Wasserleitungen, die Kanäle und die Straßen und Gehwege gehören zu den ältesten nach 1945 erbauten Einrichtungen und befinden sich einem dementsprechenden Zustand und einer den damaligen Verhältnissen angepassten Dimensionierung. Momentan laufen Untersuchungen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro um Zustand und Leistungsfähigkeit der Anlagen auf Ihre Eignung für eine verdichtete Bebauung mit der entsprechenden Schaffung von Wohneinheiten hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist auch die örtliche Verkehrsinfrastruktur mit zu bedenken, da dringend eine Anbindung des geplanten Radweges entlang der Bahntrasse vom Mausloch Richtung Norden an das bestehende Straßennetz der Gemeinde benötigt wird.

 

Da es sicher im Interesse der Gemeinde liegt, dringend benötigten Wohnraum im Rahmen der Nachverdichtung bzw. Nutzung der vorhandenen Resourcen auch ohne die zusätzliche Versiegelung von Grund und Boden zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung, mit entsprechenden Auflagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen