Beschluss: Kenntnis genommen

 

In der Sitzung am 28.07.2015 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Anlage Bubenreuth-Nord“ mit der dazu erforderlichen 3. Änderung des Flächennutzungsplans abschließend behandelt und sowohl den Feststellungsbeschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung (siehe TOP 68.4.1) als auch den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan (siehe TOP 68.4.2) gefasst.

 

Änderungen des Flächennutzungsplans bedürfen ebenso wie dessen erstmalige Aufstellung der Genehmigung durch das Landratsamt (§ 6 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen). Die Genehmigung ist sodann von der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplan-Änderung wirksam. Frühestens mit der Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung kann auch der Satzungsbeschluss über den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan bekanntgemacht werden, der damit dann ebenfalls in Kraft tritt.

 

Das Landratsamt hat, nachdem wir ihm die Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorgelegt haben, erklärt, dass es Defizite bei der Ermittlung und Beurteilung des Abwägungsmaterials festgestellt habe, weshalb es die Genehmigung nicht erteilen könne. Wir haben sodann unseren darauf gerichteten Antrag zurückgenommen. Die Flächennutzungsplan-Änderung und der Bebauungsplan sind nicht wirksam geworden bzw. nicht in Kraft getreten.

 

Die vom Landratsamt festgestellten Defizite betrafen

·         Einwendungen der Bahn gegen die Einbeziehung von Flächen, die sie sich insbesondere mit Grunddienstbarkeiten für ihre Zwecke gesichert hat, in den Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. der Flächennutzungsplan-Änderung,

·         das Fehlen des von mehreren Behörden geforderten Blendgutachtens

·         sowie das Fehlen eines Nachweises über die Bereitstellung der von der Unteren Naturschutzbehörde geforderten sogenannten „Lerchenfenster“ (Flächen, auf die die bodenbrütenden Lerchen zur Brut ausweichen können).

 

Zur Heilung der Verfahrensfehler sind in einem ersten Schritt

·         der Feststellungsbeschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan aufzuheben und

·         die geänderten bzw. ergänzten Entwürfe der Pläne mit ihren ebenfalls geänderten bzw. ergänzten Begründungen jeweils per Beschluss zu billigen und dazu die nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu verfügen.

 

Im zweiten Schritt sind dann die in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu behandeln und anschließend – falls nicht wiederum Änderungen an den Entwürfen erforderlich werden – die Flächennutzungsplan-Änderung festzustellen sowie der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

GRM G. Dirsch und GRM Seuberth fragen, welche Auswirkungen der Betreiberwechsel habe.

GRM Seuberth möchte wissen, ob auch ENERPARC Gewerbesteuer in Bubenreuth zahle?

Helmut Racher teilt mit, der im August 2016 erfolgte Betreiberwechsel von der NEF GmbH zur ENERPARC AG habe keine Auswirkungen, da ENERPARC eins zu eins in den bestehenden Vertrag eingestiegen sei.

 

GRM Seuberth sagt, es sei zugesagt gewesen, dass für die Kommune keine Kosten im Bauleitverfahren entstehen würden.

Der Vorsitzende erklärt, das Bauleitverfahren erfordere enorm viel Zeit von der Verwaltung, die Verwaltungskosten seien von der Verwaltung zu tragen.

 

GRM Meyer möchte wissen, ob es erforderlich sei, zwischen den beiden Gebieten (östlich und westlich der Bahn) ein Kabel zu verlegen?

Helmut Racher informiert, dass die Kabelführung unter der Bahn erfolge, gemeinsam mit dem Hochwasserdurchlass. Die Kostenfrage für die Leitungsführung werde noch geklärt. Es könne ein bestimmter Beitrag pro m verlegter Leitung erhoben werden.