Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 10

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth gewährt im Haushaltsjahr 2017 Zuschüsse entsprechend der dem Haushaltsplan beigefügten Liste.

 


Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e der Geschäftsordnung (GesO) fällt die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen mit einem Betrag von über 1.000,00 EUR im Einzelfall in die Zuständigkeit des Gemeinderats.

 

Die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorliegende Zuschussliste wurde gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c GesO im Finanzausschuss vorberaten und darüber bereits Einvernehmen erzielt. Die Liste ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgenden


Anwesend:

11

/ mit

11

gegen

0

Stimmen