Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2017
(Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.825.550 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.270.320 EUR
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
(Ausfertigung)
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2017 wurden im Finanzausschuss vorberaten und in die vorliegende Fassung gebracht, die dem Gemeinderat mehrheitlich zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Der Gemeinderat fasst nachfolgenden
Anwesend: |
11 |
/ mit |
10 |
gegen |
1 |
Stimmen |