Herr Palme fragt, ob beim Ausbau der dritten Fahrspur auf der A73 laut Gesetz die Errichtung eines Lärmschutzes vorgesehen sei. Der Vorsitzende informiert, der Bund sei nur bei einem vollwertigen Ausbau der A73 auf drei Fahrstreifen verpflichtet, einen Lärmschutz zu bauen. Bei diesem Ausbau handle es sich um eine sogenannte temporäre Seitenstreifenfreigabe. Je nach Verkehrsaufkommen werde der Standstreifen für den Verkehr freigegeben.

 

Herr Palme möchte wissen, ob beim bevorstehenden Ausbau des Autobahnkreuzes A3/A73 etwas für den Lärmschutz getan werde. Der Vorsitzende informiert, in diesem Bereich werde bereits ein Flüsterasphalt verwendet.