Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/5 „Nördlich der Schule“ bzgl. der Einfriedung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 93/16, Jahnstraße 19, wird ausnahmsweise erteilt, da nachbarschützende Belange nicht berührt werden und das Ortsbild nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Die freie Einsichtnahme von und in die Jahnstraße (Sichtdreieck) darf nicht behindert werden und die in den Plänen dargestellte, straßenseitige Einfriedung mit Tor darf 2,00 m Höhe – so wie in den Plänen dargestellt – nicht überschreiten.


Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 93/16 soll eine straßenseitige Einfriedung mit Tor von 2,00 m Höhe errichtet werden (nähere Erläuterungen hierzu siehe Anschreiben).

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5/5 „Nördlich der Schule“. Gemäß der Nr. 5 der weiteren Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan sind als Einfriedungen entlang der Straße nur Holzlattenzäune mit einer Gesamthöhe von max. 1,00 m über Gehsteigoberkante gestattet.

 

Nach Meinung der Verwaltung würde sich die beantragte Einfriedung harmonisch ins Ortsbild einfügen. Nach Norden schließt sich unmittelbar eine Garage an und nach Süden wird in gleicher Flucht der ca. 1,90 m hohe Zaun des gemeindlichen Schulsportplatzes weitergeführt. Abweichungen von den in Bebauungsplänen hin und wieder festgesetzten Maximalhöhen von Einfriedungen kommen verhältnismäßig oft vor. Auch die Bayerische Bauordnung lässt ohne Baugenehmigung Einfriedungen bis zu max. 2,00 m Höhe zu. Weitere, vor allem nachbarschützende, Belange werden nicht berührt.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen