Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, im Vorgriff auf die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges LF 16/12 ein externes Büro mit der Ausschreibung zu beauftragen. Dieses hat nach den mit der Feuerwehr abzustimmenden einsatztaktischen Erfordernissen die Ausschreibung bis Ende 2017 vorzubereiten.


Im Jahr 2019 soll für das vorhandene Löschfahrzeug LF 16/12, Baujahr 1989, ein Ersatz beschafft werden.

 

Im Finanzplan für das Jahr 2019 sind dafür Gelder in Höhe von 380.000 EUR veranschlagt. Unter der Voraussetzung, dass der Kreisbrandrat die einsatztaktische Erforderlichkeit des entsprechenden Fahrzeugs bestätigt, sehen die Zuwendungsrichtlinien eine staatliche Zuwendung in Höhe von 125.000 EUR vor.

 

Für eine Fahrzeugbeschaffung in dieser Größenordnung ist eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben, da an öffentliche Auftraggeber zu erbringende Lieferungen bzw. Leistungen über 209.000 EUR dem europäischen Vergaberecht unterliegen.

 

Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorganges, der europarechtskonform abzuwickeln ist, sollen die Ausschreibungsunterlagen in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Gemeindeverwaltung durch eine externe Firma vorbereitet werden.

 

Die Kosten für die Ausschreibung belaufen sich demnach auf ca. 5.000 EUR bis 7.000 EUR.

 

Neue Löschfahrzeuge werden von den Herstellern individuell zusammengestellt und bestückt, weshalb zwischen Vergabe und Lieferung des Fahrzeuges meist mehrere Monate liegen. Daher erscheint es ratsam, schon Ende 2017 bzw. Anfang 2018 das Ersatzfahrzeug auszuschreiben.

 

Kommandant Heinrich Herzog hält einen Vortrag über Grundlagen des Feuerwehrwesens.

 

Er erklärt darüber hinaus, dass die Grundausstattung von Löschfahrzeugen für Freiwillige Feuerwehren durch eine Norm definiert sei. Je nach örtlichem Bedarf müsse die Ausstattung angepasst bzw. ergänzt werden.

 

Herzog weist darauf hin, dass die Freiwillige Feuerwehr in Bubenreuth ein Fahrzeug benötige, das sowohl für die Brandbekämpfung als auch für den technischen Hilfseinsatz eingesetzt werden könne. Für die Gemeinde sind wegen der Größe und der Entfernungen zwei Feuerwehrfahrzeuge erforderlich, um den Grundschutz im Ort sicherzustellen. Binnen 10 Minuten nach Eingang einer Gefahrenmeldung muss die Einsatzstelle von der Feuerwehr erreicht werden (10-Minuten-Hilfsfrist).

 

Das Ersatzfahrzeug HLF 20 ist das Nachfolgemodell des derzeit vorhandenen Löschfahrzeuges LF 16/12. Herzog erklärt, dass die Anschaffung dieses größeren Fahrzeuges mit einer höheren staatlichen Zuwendung gefördert werde und sich daher fast der gleiche Anschaffungspreis wie bei einem kleineren Fahrzeug ergebe.

 

Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung durch eine externe Fachfirma  sei empfehlenswert, um Rechtssicherheit für die Gewährung der staatlichen Zuwendung zu erlangen.

 

Kommandant Herzog betont, eine gute Ausstattung der Feuerwehr komme allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

 

GRM Leyh macht den Vorschlag, in den Ausschreibungstext einen Kundendienst für die ersten 3 – 5 Jahre aufzunehmen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, einen Vor-Ort-Termin bei der Freiwilligen Feuerwehr zu vereinbaren, bei dem sich die Gemeinderatsmitglieder ausführlich informieren können.

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen