Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Sachstand zur Baulandentwicklung „Hoffeld“:

 

Vom Gemeinderat wurde eine „Arbeitsgruppe Hoffeld“ eingesetzt, die die Verwaltung bei der Ausarbeitung der mit den Grundstückseigentümern abzuschließenden städtebaulichen Verträge unterstützt und die Details der Festsetzungen des Bebauungsplans vorberät. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Ersten und dem Zweiten Bürgermeister die Gemeinderatsmitglieder Christian Dirsch (Grüne), Dr. Stephan Junger (CSU), Wolfgang Meyer (FW), Dr. Christian Pfeiffer (SPD) an.

 

Von den Eigentümer wird auf einem Teil der Flächen eine Wohnbebauung bzw. eine gemischte Bebauung aus Wohnen und Gewerbe gewünscht.

 

Die Gemeinde ist bestrebt, den Eigentümern entgegenzukommen. Auf Wunsch der Eigentümer wurde deshalb ein weiteres Lärmgutachten in Auftrag gegeben, das derzeit erstellt wird. Die detaillierte lärmtechnische Untersuchung soll aufzeigen, ob eine Wohnbebauung auf einem Teil der Flächen möglich wäre und wo gegebenenfalls die Grenze zwischen Wohnbebauung/Mischgebiet und Gewerbegebiet festgesetzt werden kann.

 

Die Verwaltung erarbeitet städtebauliche Verträge mit dem Inhalt, wonach die Grundstückseigentümer die Kosten und Folgekosten der Baulandausweisung zu tragen haben. In diesen Verträgen wird auch die Ausrichtung der Grundstücksnutzung auf die von der Gemeinde im Bebauungsplan vorgegebenen bauleitplanerischen Ziele präzisiert. Diese Verträge werden am 17. Januar mit den Eigentümern beraten.

 

Sollten die Grundstückseigentümer die Verträge nicht unterzeichnen, wird das Gebiet ausschließlich als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.

 

Wenn die Gemeinde nicht Eigentümer aller Grundstücke im Plangebiet wird, ist ein Umlegungsverfahren erforderlich. In diesem Umlegungsverfahren erfolgt eine zweckmäßige und den Belangen der Beteiligten gerecht werdende Neuordnung der Grundstücke. Das Baurecht für die Grundstückseigentümer geht nicht verloren, es wird an anderer Stelle ermöglicht.

 

Am 12. Januar findet eine öffentliche Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgericht Ansbach statt. Ein Grundstückseigentümer hat Klage gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, eingereicht wegen der Nichterteilung des Baurechts auf Errichtung eines Einfamilienhauses.