Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth möchte am Breitbandförderprogramm des
Bundes teilnehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zum 31.12.2016
einen Förderantrag für Beratungs-/Planungsleistungen zu stellen. Der
Förderantrag umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen, welche grundsätzlich
für Beratungs-/Planungsleistungen sowie für die Umsetzung des Förderprogramms
sinnvoll und notwendig sind. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, ein
Beratungs- und Planungsbüro entsprechend zu beauftragen. Die Verwaltung
entscheidet dann zusammen mit dem Planungsbüro, welche konkreten
Dienstleistungen umgesetzt werden sollen.
Die Geltungsdauer der Richtlinie „Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundepublik Deutschland“ vom
22. Oktober 2015 (überarbeitete Version vom 20.06.2016) ist befristet bis
zum 31.12.2019.
Ziel des ersten Bundesförderprogramms für
den Netzausbau ist es, hochleistungsfähige Breitbandnetze in unterversorgten
Gebieten zu errichten. Das Förderprogramm des Bundes ermöglicht einen
flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit mindestens 50 Mbit
pro Sekunde. Das Bundesförderprogramm richtet sich dabei an Kommunen und
Landkreise zur Schließung der weißen Flecken der Breitbandversorgung.
Für die Förderung zur Erschließung der
weißen Flecken (Ausbau) muss man sich in den jeweiligen Aufrufen (drei bis vier
pro Jahr) mit dem Förderantrag bewerben („Scoring-Liste“).
Unabhängig von einer Ausbauförderung kann
ein Förderantrag für Planungs- und Beratungsleistungen bis zu einem Betrag von
50.000,00 EUR (zu 100 % gefördert) gestellt werden. Dies ist bis
31.12.2016 befristet.
Die Gemeinde Bubenreuth könnte daher
folgende Beratungs- bzw. Planungsleistungen in Anspruch nehmen:
-
Erstellung
einer flächendeckenden Infrastruktur-FTTB-Glasfaserplanung
(Fibre-To-The-Building) für den zukünftigen NGA-Ausbau. Synergien bei
zukünftigen Tiefbauarbeiten sollen entsprechend der Planungsvorgaben für die
Verlegung von Leerrohren zielgerichtet für den Glasfaserausbau genutzt werden.
-
DSL-Bitraten-Analyse
für die Bewertung des jetzigen Breitbandausbaus und der möglichen
Geschwindigkeitserhöhungen durch einen weiteren DSL-Ausbau und dem zukünftigen
Einsatz von Vectoring für alle Adressen im Gemeindegebiet.
-
Im
Rahmen des Bundesförderprogramms soll die aktuelle Breitbandversorgung mit
Hilfe der Markterkundung gebäude-/grundstücksgenau analysiert und dargestellt
werden. In diesem Zusammenhang werden auch die förderfähigen „weißen Flecken“ (mit
einer Versorgung unter 30 Mbit/s) ermittelt.
-
Beratung,
Planung und Umsetzung der Erschließung der weißen Flecken: Auswahlverfahren, Förderantrag für den Ausbau
und Kooperationsvertrag mit einem Netzbetreiber.
In der Betrachtung müssen auch die Leistungen der Kommune
(Mitverlegen von Leerrohren und Glasfasern bei Neubauten und Modernisierungen
im Tiefbau) in Bezug auf das DigiNetzG (Gesetz am 23.09.2016 vom Bundesrat
beschlossen) berücksichtigt werden.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
13 |
/ mit |
13 |
gegen |
0 |
Stimmen |