Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth möchte am Breitbandförderprogramm des Bundes teilnehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zum 31.12.2016 einen Förderantrag für Beratungs-/Planungsleistungen zu stellen. Der Förderantrag umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen, welche grundsätzlich für Beratungs-/Planungsleistungen sowie für die Umsetzung des Förderprogramms sinnvoll und notwendig sind. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, ein Beratungs- und Planungsbüro entsprechend zu beauftragen. Die Verwaltung entscheidet dann zusammen mit dem Planungsbüro, welche konkreten Dienstleistungen umgesetzt werden sollen.

 


Die Geltungsdauer der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 (überarbeitete Version vom 20.06.2016) ist befristet bis zum 31.12.2019.

 

Ziel des ersten Bundesförderprogramms für den Netzausbau ist es, hochleistungsfähige Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu errichten. Das Förderprogramm des Bundes ermöglicht einen flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde. Das Bundesförderprogramm richtet sich dabei an Kommunen und Landkreise zur Schließung der weißen Flecken der Breitbandversorgung.

 

Für die Förderung zur Erschließung der weißen Flecken (Ausbau) muss man sich in den jeweiligen Aufrufen (drei bis vier pro Jahr) mit dem Förderantrag bewerben („Scoring-Liste“).

 

Unabhängig von einer Ausbauförderung kann ein Förderantrag für Planungs- und Beratungsleistungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 EUR (zu 100 % gefördert) gestellt werden. Dies ist bis 31.12.2016 befristet.

 

Die Gemeinde Bubenreuth könnte daher folgende Beratungs- bzw. Planungsleistungen in Anspruch nehmen:

 

-          Erstellung einer flächendeckenden Infrastruktur-FTTB-Glasfaserplanung (Fibre-To-The-Building) für den zukünftigen NGA-Ausbau. Synergien bei zukünftigen Tiefbauarbeiten sollen entsprechend der Planungsvorgaben für die Verlegung von Leerrohren zielgerichtet für den Glasfaserausbau genutzt werden.

-          DSL-Bitraten-Analyse für die Bewertung des jetzigen Breitbandausbaus und der möglichen Geschwindigkeitserhöhungen durch einen weiteren DSL-Ausbau und dem zukünftigen Einsatz von Vectoring für alle Adressen im Gemeindegebiet.

-          Im Rahmen des Bundesförderprogramms soll die aktuelle Breitbandversorgung mit Hilfe der Markterkundung gebäude-/grundstücksgenau analysiert und dargestellt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die förderfähigen „weißen Flecken“ (mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s) ermittelt.

-          Beratung, Planung und Umsetzung der Erschließung der weißen Flecken:  Auswahlverfahren, Förderantrag für den Ausbau und Kooperationsvertrag mit einem Netzbetreiber.

 

In der Betrachtung müssen auch die Leistungen der Kommune (Mitverlegen von Leerrohren und Glasfasern bei Neubauten und Modernisierungen im Tiefbau) in Bezug auf das DigiNetzG (Gesetz am 23.09.2016 vom Bundesrat beschlossen) berücksichtigt werden.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen