Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat setzt eine „Arbeitsgruppe Hoffeld“ ein, die die Verwaltung bei der Ausarbeitung der mit den Grundstückseigentümern abzuschließenden städtebaulichen Verträge unterstützt und die Details der Festsetzungen des Bebauungsplans vorberät.

 

Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Ersten und dem Zweiten Bürgermeister die folgenden Gemeinderatsmitglieder an: Christian Dirsch (Grüne), Dr. Stephan Junger (CSU), Wolfgang Meyer (FW), Dr. Christian Pfeiffer (SPD).

 

 


In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2016 wurde nahezu einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde – sollte es lärmtechnisch und rechtlich möglich sein – mit der Ausweisung von Mischgebietsbereichen im Hoffeld auf die Grundstückseigentümer zugeht, dabei aber im Gegenzug erwartet, dass diese sich auf den Abschluss städtebaulicher Verträge einlassen, mit denen sie die Kosten und Folgekosten der Baulandausweisung übernehmen und mit denen die Ausrichtung der Grundstücksnutzung auf die von der Gemeinde im Bebauungsplan vorgegebenen bauleitplanerischen Ziele fixiert und präzisiert wird.

 

Derartige "Kostenerstattungs-, Folgekosten- und Zielbindungsverträge" weisen eine erhebliche Bandbreite von Regelungsmöglichkeiten und -abstufungen auf, sodass es erforderlich erscheint, deren grundsätzlichen Inhalte und die Klauseln zu ihrer Ausgestaltung vor der Beschlussfassung im Gemeinderat in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe soweit im Voraus zu besprechen, dass der Gemeinderat ohne weitere langwierige Grundsatz- oder Detaildiskussion entscheiden kann (und soll).

 

In dieser Arbeitsgruppe könnten auch Feinheiten der Planung, insbesondere Varianten von Festsetzungen erörtert und entschieden werden, was sonst allein vom Bürgermeister zu leisten wäre – dadurch ergäbe sich neben einer Entlastung der Verwaltung auch eine höhere demokratische Legitimation der Planung.

 

In die Kompetenz des Gemeinderats würde nicht eingegriffen, denn diesem obliegt es weiterhin

·         hinsichtlich der städtebaulichen Verträge die Vertragsinhalte grundsätzlich vorzugeben

·         und bezüglich des Bebauungsplans sämtliche für das Aufstellungsverfahren maßgeblichen Beschlüsse zu fassen (Entscheidung über den Vorentwurf, Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, Billigung des Entwurfs, Behandlung der Einwendungen, Beschluss des Bebauungsplans als Satzung).

 

Eine erste Besprechung einer aus Vertretern aller Fraktionen gebildeten Arbeitsgruppe hat am 07.11.2016 bereits stattgefunden.

 

In der Aussprache wird von den Vertretern der Fraktionen das konstruktive Gesprächsklima in der Arbeitsgruppe „Hoffeld“ hervorgehoben.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

0

Stimmen

 

(GRM Eger nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)