Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erteilt Auftrag auf das Angebot vom 23.08.2016 des Büros Dr. Schulte/Röder aus Veitshöchheim über Leistungen zur Beratung und Unterstützung der Verwaltung im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühr nach dem Grundstücksabflussbeiwert-Verfahren; die Auftragssumme beläuft sich auf ca. 23.500 EUR (brutto).

 


Sollte beschlossen werden, dass die Abwassergebühr künftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt wird, so bedarf es dazu organisatorischer Unterstützung und rechtlicher Anleitung der Verwaltung. Damit muss ein einschlägig erfahrenes und ausreichend leistungsfähiges Beratungsbüro beauftragt werden.

 

Das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte/Röder aus Veitshöchheim, das bereits erfolgreich in Nachbargemeinden tätig war, hat sich in einer Informationsveranstaltung dem Gemeinderat vorgestellt und seine Leistungen mit Schreiben vom 23.08.2016 angeboten.

 

Das Angebot umfasst folgende Leistungen:

 

  • Informationsschreiben
  • Festlegung von Art und Anzahl der Grundstücksstufen für das gesamte jeweilige Veranlagungsgebiet
  • Bestimmung der Grundstücksabflussbeiwerte
  • Zuordnung der Abflussbeiwerte auf jedes einzelne gebührenpflichtige Grundstück
  • Verknüpfung der Abrechnungsdaten bzw. der Eigentümerdaten aus dem (elektronischen) Allgemeinen Liegenschaftsbuch (ALB) mit den gebührenpflichtigen Grundstücken
  • Erstellung von grundstücksbezogenen Erhebungsbögen
  • Abstimmung der erfassten Grundstücke und gebührenpflichtigen Flächen
  • Übergabe der Erhebungsbögen an die Kommune
  • Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen und Satzungsberatung
  • Bürgerinformationsveranstaltungen für die Gebührenpflichtigen
  • Anhör- und Informationstermine für die Gebührenpflichtigen
  • Beratung der Kommune hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise
  • Beratung zur Erstellung des Entwurfs der neu zu erlassenden bzw. zu ändernden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) sowie Beratung zur Entwässerungssatzung (EWS)
  • EDV-technische Erfassung der ermittelten Daten und Übergabe an die Kommune zur weiteren Fortführung
  • Bearbeitung von Widersprüchen zu den ermittelten gebührenpflichtigen Flächen

 

Das Honorar für sämtliche beschriebenen Leistungen beläuft sich auf 14,00 EUR (netto) pro zu veranlagendes Grundstück bzw. zu veranlagender Nutzungseinheit – bei ca. 1.400 Grundstücken/Nutzungseinheiten folglich auf 23.324 EUR brutto.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen