Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Neben der Gebühr für das eingeleitete Schmutzwasser wird eine Gebühr für das Niederschlagswasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, erhoben. Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwasserverbrauch berechnet, die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach Grad und Art der Versiegelung, also nach der Größe der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.


Auf den dieser Niederschrift beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende verweist auf die am 9.11.2016 im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Informationsveranstaltung mit Herrn Dr. Heinrich Schulte, Kommunalberatung UG & Co. KG, Veitshöchheim, zum Thema „Niederschlagswasser – Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr“, zu der alle Gemeinderatsmitglieder geladen waren.

 

(teilgenommen: C. Dirsch, G. Dirsch, Eger, Horner, Leyh, Meyer, Michaelis, Paulus, Rhades, Sprogar, Bgm. Stumpf; Lechner, Zentgraf

entschuldigt: Schäfer, Karl)

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat nachfolgenden


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen