Beschluss:
Neben der Gebühr für das eingeleitete Schmutzwasser wird eine Gebühr für das Niederschlagswasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, erhoben. Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwasserverbrauch berechnet, die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach Grad und Art der Versiegelung, also nach der Größe der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.
Auf den dieser
Niederschrift beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird
verwiesen.
Der Vorsitzende
verweist auf die am 9.11.2016 im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene
Informationsveranstaltung mit Herrn Dr. Heinrich Schulte, Kommunalberatung UG
& Co. KG, Veitshöchheim, zum Thema „Niederschlagswasser – Einführung einer
gesplitteten Abwassergebühr“, zu der alle Gemeinderatsmitglieder geladen waren.
(teilgenommen: C.
Dirsch, G. Dirsch, Eger, Horner, Leyh, Meyer, Michaelis, Paulus, Rhades,
Sprogar, Bgm. Stumpf; Lechner, Zentgraf
entschuldigt: Schäfer,
Karl)
Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat nachfolgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |