Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den von der Verwaltung für die Gemeinde Bubenreuth erstellten Entwurf der „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung“ (Stand vom 08.11.2016) mit den darin enthaltenen Maßnahmen.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Regierung von Mittelfranken auf der Grundlage dieses Entwurfs den Mittelbedarf für die dargestellten Maßnahmen mitzuteilen. Die endgültige Bedarfsmitteilung darf von dem vorliegenden Entwurf abweichen, soweit dies zur Optimierung der Förderung erforderlich ist und bei der Aufstellung des Haushalts 2017 noch berücksichtigt werden kann.


Die Gemeinde Bubenreuth wurde mit der Bedarfsmitteilung für 2016 erstmalig in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen. Diese Bedarfsmitteilung mit dem ihr zugrundeliegenden Maßnahmenplan („Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung“) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 unter TOP 103 beschlossen.

 

Die Regierung von Mittelfranken als die für Städtebauförderung zuständige Bewilligungsstelle hat der Gemeinde Bubenreuth sodann Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 330.000 EUR für förderfähige Maßnahmen mit Gesamtkosten von 550.000 EUR in Aussicht gestellt. Bedarfsmitteilung und Maßnahmenplan waren im Nachgang zu diesem Beschluss zur Optimierung der Förderung noch anzupassen (Vorziehen bzw. Strecken einzelner Maßnahmen).

 

Nunmehr ist der Regierung von Mittelfranken bis zum 01.12.2016 der Mittelbedarf der Gemeinde Bubenreuth für das Programmjahr 2017 anzumelden, wie dies aus der Anlage ersichtlich ist. Neue Maßnahmen wurden nicht aufgenommen. Die „provisorische“ Nutzbarmachung des Objektes Hauptstraße 7 für eine Flüchtlingsunterbringung wurde – da nicht erforderlich bzw. nicht realisierbar – als eine der Einzelmaßnahmen herausgenommen. Soweit sich bei den sonstigen Maßnahmen aufgrund der weitergehenden Überlegungen und fortschreitenden Planungen höhere Kosten abzeichnen, wurde auch der Mittelbedarf entsprechend erhöht.

 

Die in dem beigefügten Entwurf der Bedarfsmitteilung benannten Werte und der von der Verwaltung erstellte Entwurf des Haushalts 2017 mit Investitionsprogramm sind aufeinander abgestimmt. Die in dem Entwurf des fortgeschriebenen Maßnahmenplans angesetzten Kosten sind noch nicht berechnet, sondern lediglich nach dem bisherigen Stand der Überlegungen und Planungen sorgfältig geschätzt. Der Entwurf der Bedarfsmitteilung konnte auch mit dem mit der Regierung von Mittelfranken noch nicht im Detail erörtert werden.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

14

gegen

2

Stimmen