Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit insgesamt vier Wohneinheiten, Fahrrad- und Müllhaus und acht Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 28/50, Wiesenweg 70, kann in Aussicht gestellt werden. Die hierzu notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/15 A „Wiesenweg II“ in Bezug auf die Baugrenzen Hauptgebäude, Baugrenzen Garagen/nicht einzufriedende Garageneinfahrten, Untergeordnete Nebenanlagen und die Traufhöhe können ebenso in Aussicht gestellt werden wie etwa notwendig werdende Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung. Es ist eine ausreichende Bepflanzung und naturgemäße Ausführung der Zufahrten und Stellflächen vorzusehen; soweit möglich soll ein Pflasterrasen oder Ähnliches gewählt werden. Falls die Nebengebäude (Carports, Garagen etc.) mit Flachdächern errichtet werden sollen, so sind diese zu begrünen.

 


Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/15 A „Wiesenweg II“; es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Soweit erkennbar – hier wurden vom Antragsteller keine näheren Angaben gemacht – sind Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

·         Baugrenzen Hauptgebäude

·         Baugrenzen Garagen/nicht einzufriedende Garageneinfahrten

·         Untergeordnete Nebenanlagen (Fahrräder-, Müllhäuschen)

·         Traufhöhe

 

Auch wäre zu prüfen, analog dem Bauvorhaben auf dem östlichen Nachbargrundstück, ob hier die Vorgaben des § 5 Abs. 4 Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth als erfüllt anzusehen sind. Da bei dem Nachbargrundstück die Angelegenheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung durch den Gemeinderat abschließend behandelt wurde, erfolgt auch im vorliegenden Fall eine Behandlung direkt im Plenum.

 

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Gemeinderat nachfolgenden


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

1

Stimmen

 

(GRM Seuberth nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)