Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Kostenberechnungen (Stand 11.10.2016) und den Planungen des Büros Anders, Erlangen, bezüglich der Errichtung der Freianlagen für den neuen Kinderhort in der Binsenstraße.

 

Folgende Vorgaben zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen werden getroffen:

 

1.    Die Kosten für die Freianlagen incl. Eventualpositionen werden mit 100.000,00 EUR brutto gedeckelt; eine neue Kostenberechnung durch die Planerin ist zu erstellen.

2.    Bei unabdingbar notwendigen Überschreitungen dieser Summe entscheidet der Bauausschuss über einzelne Positionen nach Erläuterung durch die Planerin.

3.    Der Baubeginn soll erst im Frühjahr 2017 stattfinden (so bald es die Witterung zulässt); die Planungen und notwendigen Ausschreibungen/Angebotseinholungen und Vergaben sind darauf abzustimmen.

4.    Die versiegelte Fläche des Vorplatzes ist drastisch zu reduzieren und durch Grünflächen zu gliedern; evtl. sind die vorhandenen Parkplätze zu erhalten.

5.    Der Fußweg zwischen den vorhandenen Parkplätzen und dem Anwesen Binsenstraße 26 soll ersatzlos entfallen und stattdessen eine pflegeleichte Grünfläche, möglichst durch den Bauhof, errichtet werden.

6.    Die vorhandene Zufahrt zur Schule soll verkehrsrechtlich zum verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) erklärt werden.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen, die notwendigen Ausschreibungen/Angebotseinholungen durchführen zu lassen. Die Vergabe der einzelnen Gewerke erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VOB und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth. Die Mehrkosten dafür sind im Haushalt 2017 entsprechend zu berücksichtigen (Übertragung, Ansatz).

 


Die im Haushalt eingestellte Gesamtsumme für die Errichtung des Kinderhortes beläuft sich auf 1.600.000,00 EUR. Wie sich herausgestellt hat, ist diese ursprüngliche Kostenschätzung zu niedrig gegriffen. Durch die im Laufe der seit 2014 immer wieder erweiterten und teilweise umfangreichen Planänderungen konnte, trotz teilweise recht günstig vergebener Einzelgewerke, eine Kostensteigerung leider nicht verhindert werden. Diese ist mit voraussichtlich 3,26 % zwar als relativ gering anzusehen, schlägt aber, in Zahlen ausgedrückt, dann doch mit rund 53.000 EUR zu Buche. Momentan ist die Verwaltung zwar noch in der Lage, die fehlende Summe durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen aufzubringen. Trotzdem kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass evtl. für das Haushaltsjahr 2017 noch einmal Mittel neu bereitgestellt werden müssen.

 

Aktuell betroffen von den o.g. Erwägungen sind vor allem die Außenanlagen. Diese belaufen sich nach der Kostenberechnung der Landschaftsarchitektin, Frau Anders, auf 155.083,36 EUR. Hierin ist allerdings eine Summe von 36.515,11 EUR für Straßenbaumaßnahmen (neuer Fußweg zwischen den Parkplätzen vor der Schule und dem Nachbaranwesen und neue Platzgestaltung vor dem Schuleingang/Horteingang) enthalten. Diese sind zwar nicht direkt den Baukosten für den Hort zuzuordnen, stehen aber doch in einem direkten Zusammenhang damit.

 

Damit der neue Hort, der ja bereits seit Schuljahresanfang in Betrieb ist, so bald wie möglich komplett genutzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, einer Ausschreibung der notwendigen Bauarbeiten – so wie in den beiden Kostenberechnungen des Büros Anders näher dargestellt – zuzustimmen. Vergabeart und Vergabe erfolgen nach den einschlägigen Vorschriften der VOB und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth.

 

In der ausführlichen Aussprache wird zum Ausdruck gebracht, dass die von der Landschaftsarchitektin vorgeschlagene Gestaltung der Außenanlagen und der Verkehrswege als sehr teuer und aufwändig gesehen wird. Die Mitglieder des Gemeinderates sehen Einsparpotenzial bei der Errichtung der Freianlagen und fassen nachfolgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

3

Stimmen