Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der Eigentümergemeinschaft zu vereinbaren, dass der gemeindliche Anteil an der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft Mittelschule Baiersdorf ab 01.01.2017 der Gemeinde Bubenreuth ausbezahlt wird.

 

Eine entsprechende Änderung der Verwaltungsvereinbarung ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.


GRM Horner stellte in der Sitzung vom 20.09.2016 mündlich den Antrag, dass der gemeindliche Anteil an der Instandhaltungsrücklage (Stand 31.12.2015: 65.225,36 EUR) der Eigentümergemeinschaft Mittelschule Baiersdorf nicht wie bisher durch die Eigentümergemeinschaft verwaltet werden soll, sondern vielmehr der Gemeinde Bubenreuth ausbezahlt und von dieser künftig selbst verwaltet wird.

 

§ 8 der Verwaltungsvereinbarung in der aktuellen Fassung lautet:

 

„(1) Für notwendige investive Baumaßnahmen an der Schulanlage wird von der Gemeinde Bubenreuth und der Stadt Baiersdorf eine Rücklage gebildet. Hierzu werden 20 v. H. der jährlichen Mieteinnahmen angesammelt. Der Anteil der Gemeinde Möhrendorf wird nicht als Rücklage gebildet, sondern jährlich an die Gemeinde Möhrendorf ausgezahlt.

(2)  Eine Entnahme aus der Rücklage ist für die Gemeinde Bubenreuth und die Stadt Baiersdorf ausschließlich für investive Baumaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums zulässig. Der Anteil der Gemeinde Möhrendorf für diese investiven Baumaßnahmen ist von der Gemeinde Möhrendorf zu tragen.

(3)  Die Rücklage hat der Verwalter auf einem separaten Bankkonto für die Gemeinde Bubenreuth und die Stadt Baiersdorf möglichst kurzfristig abrufbar, jedoch auch zinsbringend, zumindest als Festgeldanlage anzulegen, soweit die Gemeinde Bubenreuth oder die Stadt Baiersdorf nicht eine anderweitige Anlageform wünscht.“

 

Nachdem sich die Gemeinde Bubenreuth durch den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung entschieden hat, die gesamte Verwaltung der Eigentümergemeinschaft auf die Stadt Baiersdorf zu übertragen und nach § 8 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung die Instandhaltungsrücklage auf einem separaten Konto liegt, dessen Stand jährlich nachgewiesen wird, sollte auch die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage weiterhin durch die Eigentümergemeinschaft erfolgen.

 

Der Vorsitzende informiert, mit dem ausbezahlten Anteil könne keine gebundene Rücklage gebildet werden, das Geld fließe in den Gemeindehaushalt.

 

GRM Schäfer weist darauf hin, dass bei einer Rückzahlung des Anteils an die Gemeinde jede Investitionsmaßnahme vom Gemeinderat beschlossen werden müsse, dies bedeute auch Mehrarbeit für die Verwaltung.

Darüber hinaus sei es ein schlechtes Zeichen, das Geld aus der Eigentümergemeinschaft herauszunehmen.

 

In der Diskussion spricht sich die überwiegende Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder dafür aus, den gemeindlichen Anteil an der Investitionsrücklage weiterhin von der Eigentümergemeinschaft Baiersdorf verwalten zu lassen.

 

Anschließend stimmt der Gemeinderat über folgenden Beschluss ab:

 

 


Anwesend:

15

/ mit

1

gegen

14

Stimmen

 

(Der Antrag ist damit abgelehnt.)